
Ostbayern: Diese Regeln gelten an Silvester
Was ist dieses Silvester erlaubt und was nicht? Hier ein kurzer Überblick:
Versammlungsverbot
Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt.
Ansammlungsverbot in Regensburger Innenstadt
- Bismarckplatz
- Gutenbergplatz
- Neupfarrplatz (mit Gesandtenstraße)
- St.-Kassiansplatz
- Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt)
- Kohlenmarkt (mit Wahlenstraße und Goliathstraße)
- Haidplatz (mit Rote-Hahnen-Gasse)
- Arnulfsplatz (mit Ludwigstraße)
- Steinerne Brücke (mit Am Brückenbasar)
- Abgang der Steinernen Brücke bis zum Beginn des Anwesens Müllerstraße 1
- Stadtamhof
- Thundorferstraße (mit Marc-Aurel-Ufer bis Donaulände)
- Weinlände (mit Am Weinmarkt)
- Keplerstraße
- Goldene-Bären-Straße
- Weiße-Lamm-Gasse
- Fischmarkt
- Obermünsterplatz
- Obermünsterstraße
Die Bundesregierung hat darüber hinaus ein bundesweites Verkaufsverbot für Pyrotechnik erlassen.


Feuerwerksverbot in Altstadt
Laut Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 22. November 2021 hat die Stadt für den anstehenden Jahreswechsel ein Feuerwerksverbot für die Altstadt erlassen.
Es gilt im Zeitraum von Freitag, 31. Dezember 2021 (Silvester), 20.30 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022 (Neujahr), 6 Uhr, auf allen öffentlichen Flächen der Altstadt südlich der Donau im und innerhalb des Grüngürtels, der gebildet wird aus:
Das gilt im Zeitraum von Freitag, 31. Dezember 2021 (Silvester), 20.30 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022 (Neujahr), 6 Uhr, auch auf allen öffentlichen Flächen der Altstadt südlich der Donau im und innerhalb des Grüngürtels, der gebildet wird aus:
- dem Herzogspark
- der Prebrunnallee
- der Fürst-Anselm-Allee
- den Grünanlagen am Ernst-Reuter-Platz, an der Landshuter Straße und der Gabelsbergerstraße und aus dem Villapark,
- sowie allen öffentlichen Flächen in Stadtamhof und dem Oberen und Unteren Wöhrd.
Betroffen sind auch:
- die Nibelungenbrücke,
- die Eiserne Brücke,
- die Steinerne Brücke,
- der Eiserne Steg,
- die Brücke am Wasserkraftwerk (Winzerweg),
- die Wehrbrücke Donaukanal Regensburg,
- der Pfaffensteiner Steg,
- der Grieser Steg,
- die Oberpfalzbrücke
- und die Protzenweiherbrücke.
Regeln bei privatem Feuerwerk
Kein Feuerwerk bei Befreiungshalle und Walhalla erlaubt
In diesem Zusammenhang weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass am 31. Dezember und am 1. Januar ergänzend zu den geltenden staatlichen bzw. kommunalen Regeln ganztägig rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden dürfen. Die Schlösserverwaltung untersagt jedes Abbrennen dieser Gegenstände, insbesondere auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen. Darunter fallen auch chinesische Himmelslaternen. Diese sind nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verboten.
In der Silvesternacht sind aufgrund der Brandgefahr auch einige Schlossplätze und Anlagen gesperrt. Die Zufahrtsstraße zur Befreiungshalle Kelheim ist von 18 Uhr bis 8 Uhr gesperrt, es ist ein Sicherheitsdienst im Einsatz.
Eine Übersicht aller Regelungen ist unter www.schloesser.bayern.de/ zu finden.
Neben der Pandemiebekämpfung dient diese Regelung auch der Verhütung einer erhöhten Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich.
Die Bayerische Schlösserverwaltung bittet eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen, da sich jedes Jahr Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht verletzen.