
Bundespolizei warnt vor lebensgefährlichen Selfies
Landkreis Cham: Mädchen machen Selfies auf Gleisen - Streckensperrung
Am Sonntagnachmittag (26. September) haben am Bahnhof Kothmaißling zwei Mädchen im Gleisbereich Selfies von sich gemacht. Die Bundespolizei Furth im Wald musste eine Streckensperrung zwischen Weiding und Cham veranlassen.
Gestern Mittag haben zwei Mädchen Selfies von sich in den Gleisen an einem Bahnhof im Landkreis Cham gemacht. Daraufhin hat eine Frau die Polizei gerufen, die die Teenager nicht mehr finden konnte. Die Strecke zwischen Cham und Weidin musste gesperrt werden, wodurch es zu Zugverspätungen gekommen ist. Aufgrund dieses Vorfalls warnt die Bundespolizei davor, Fotos auf Gleisen zu machen und sich dadurch in Lebensgefahr zu bringen.
JM
Pressemeldung
Gegen 16 Uhr meldete eine aufmerksame Anwohnerin der Polizeiinspektion (PI) Furth im Wald zwei Mädchen im Alter von etwa 12 Jahren, die sich auf den Gleisen fotografierten. Die Kinder liefen im Gleisbereich Richtung Windischbergerdorf davon.
Das bahnpolizeilich zuständige Bundespolizeirevier Furth im Wald veranlasste über den Fahrdienstleiter am Bahnhof Kothmaißling eine Streckensperrung von Cham bis Weiding. Streifen der PI Furth im Wald sowie der Bundespolizei Furth im Wald eilten an den Einsatzort. Die Polizisten konnten keine Personen in Gleisnähe mehr feststellen.
Durch den Vorfall verspäteten sich mehrere Züge.
In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen, insbesondere Kinder und Jugendliche:
Wenn Ihr Euch aufs Fotografieren konzentriert, verliert Ihr schnell die Umgebung aus dem Blick. Moderne Züge kann man zudem kaum hören, wenn sie sich nähern; sie haben einen langen Bremsweg, können nicht ausweichen und erzeugen beim Vorbeifahren eine starke Sogwirkung! Wenn Ihr den Zug bemerkt, kann es schon zu spät sein, um sich noch aus dem Gefahrenbereich zu retten.
Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten oder gar strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr können die Folge eines Aufenthaltes im Gleisbereich sein. Entstandene Personen- und Sachschäden im Falle einer Notbremsung können zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bundespolizei