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Bayern will Corona-Lollitests in Kitas einführen

«Wir wollen noch mehr Sicherheit in den Kitas», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) der «Augsburger Allgemeinen» (Dienstag), «wir werden daher auf Wunsch der Eltern die Lollitests ermöglichen.» Die Kommunen sollen demnach die Wahl haben, ob sie die Lollitests mit PCR-Standard einführen oder weiter auf freiwillige Selbsttests setzen. «Der Freistaat wird dafür die Kosten übernehmen», erklärte Söder.

Bei den Lollitests lutscht jedes Kind an zwei Tupfern. Im Labor werden die Proben von allen gesammelt und als Pool untersucht. Diese Pool-PCR-Tests gelten als zuverlässiger als die Schnelltests.

Am Dienstag wollte sich das Kabinett mit dem Schulstart in Bayern beschäftigen. Dabei soll es unter anderem um die Fragen gehen, wie Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren in den kommenden Wochen Impfangebote gemacht werden können und wie bei Jüngeren die Infektionsgefahr möglichst gering gehalten werden soll.

 

Ausweitung der Kita-Teststrategie um PCR-Pool-Testungen

Wie Familienministerin Carolina Trautner heute in einer Pressekonferenz mitteilte, verfügt Bayern über eine umfassende und flächendeckende Teststrategie in der Kindertagesbetreuung. Mit dem Angebot von kostenlosen Antigen-Schnelltests für die Beschäftigten und zweimal wöchentlichen Selbsttests für alle Kinder in den bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gewährleistet der Freistaat einen sicheren Start in das neue Kitajahr 2021/2022.

 

Landkreise können selber über Testverfahren entscheiden

Dieses bewährte System wird nun durch eine staatliche Förderung von PCR-Pool-Tests als zweite Testsäule ergänzt. Künftig können die Landkreise und kreisfreien Städte in Abstimmung mit den Trägern entscheiden, welches Testverfahren sie in den einzelnen Kitas, Heilpädagogischen Tagesstätten und in der Kindertagespflege durchführen wollen. Wenn sich eine Kommune gemeinsam mit den Trägern für PCR- Pool-Tests entscheidet, diese in eigener Verantwortung beschafft, anbietet und durchführt, erstattet der Freistaat die entstehenden angemessenen Kosten über Kostenpauschalen. Dies gilt wie im Bereich Tests für Kita-Kinder mittels Berechtigungsscheinen zunächst bis Jahresende. Damit besteht ein echtes Wahlrecht: Selbsttests aus den Apotheken oder selbst beschaffte PCR-Pool-Tests.

 

Drei Tests pro Woche für nicht geimpfte oder genesene Mitarbeiter

Ab dem 20. September 2021 ist der Zutritt zu Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten den dort Beschäftigten - sofern sie nicht geimpft oder genesen sind - nur erlaubt, wenn sie drei Mal wöchentlich einen negativen Testnachweis erbringen oder sich einem Selbsttest unterziehen.

 

dpa/Stk Bayern/JM

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