Matthias Feuerer

Testpflicht in Bayern für ausländische Pendler in Kraft

Die neue bayerische Testpflicht für Berufspendler aus ausländischen Risikogebieten und die schärferen Regeln für extreme Corona-Hotspots im Freistaat und sind in Kraft. Am späten Donnerstagabend veröffentlichte Bayerns Gesundheitsministerium die entsprechend ergänzte Corona-Verordnung - die neuen Auflagen gelten damit seit Freitag.

Für Grenzpendler aus ausländischen Corona-Risikogebieten gilt demnach seit Freitag: Wer «regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreist, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten», muss den Behörden vor Ort nun unaufgefordert binnen sieben Tagen und anschließend regelmäßig einmal pro Woche einen negativen Corona-Test vorlegen.

Die Maßnahme wird voraussichtlich vor allem Berufspendler aus Österreich und Tschechien treffen. Tschechien, das europaweit zu den Ländern mit den höchsten Infektionsraten je 100 000 Einwohner zählt, gilt laut Robert Koch-Institut ebenso als Risikogebiet wie die direkt an Bayern grenzenden österreichischen Bundesländer Tirol und Vorarlberg. Deutschland hatte am Donnerstag seine Reisewarnung auf fast ganz Österreich ausgeweitet. Ausnahme bleibt das Bundesland Kärnten.

Zudem gelten nun schärfere Regeln für bayerische Landkreise und kreisfreie Städte, in denen die Marke von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten wurde. Dort dürfen Veranstaltungen nur noch mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden. Zudem gilt eine Sperrstunde ab 21.00 Uhr. Welche Regionen von der dunkelroten Warnstufe betroffen sind, will das Ministerium künftig täglich um 15.00 Uhr auf seiner Homepage veröffentlichen. Darauf stehen alle Regionen, in denen der 100er-Wert aktuell überschritten wird «oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist».

dpa

 

Aktuelle Maßnahmen in Ostbayern

In Regensburg gelten aufgrund der Überschreitung des Warnwerts von 50 ab Freitag (23.10.) neue Maßnahmen.

Laut den Regeln des Freistaats werden private Feiern und Kontakte jetzt auf fünf Personen oder zwei Haushalte begrenzt, es gilt eine Sperrstunde und ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr. Die Maskenpflicht am Platz gilt jetzt für Schüler aller Jahrgangsstufen.

Die Mitteilung der Stadt finden Sie hier.

Auch im Landkreis Cham gelten aufgrund der aktuellen Lage und einer 7-Tage-Inzidenz über 50 verschärfte Regeln. Diese können Sie hier nachlesen.

 

 

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