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Matthias Feuerer

Regensburg: Diese Corona-Schutzmaßnahmen gelten jetzt

Nachdem die Stadt Regensburg in den vergangenen Tagen immer wieder den Corona-Frühwarnwert von 35 Neuinfektionen (pro 100.000 Einwohner/7 Tage) überschritten hatte, stellt die Stadt jetzt die neuen Schutzmaßnahmen für das Stadtgebiet vor. Wie schon in der Bayerischen Infektionsschutzverordnung vorgesehen, gilt eine Maskenpflicht "überall dort, wo Menschen dichter/ oder länger zusammenkommen". Für Regensburg bedeutet das, neben den schon bekannten Einschränkungen im Bereich Schule, Theater usw. auch, dass z.B. auf der Steinernen Brücke, oder auch auf Plätzen wie dem Arnulfsplatz oder in bestimmten Gassen eine Maske getragen werden muss. 

Die Auflistung der einzelnen Stellen finden Sie unten. Die neuen Regelungen gelten ab Sonntag, 18.10. und wurden von der Stadt am Samstagabend veröffentlicht. Die Regeln gelten so lange die Stadt über dem Inzidenzwert von 35 liegt.

MF

 

Karte der Bereiche und Allgemeinverfügung

Eine Karte mit den Bereichen, in denen die Maskenpflicht gilt, finden Sie hier.

Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Regensburg können Sie hier nachlesen.

 

Die Mitteilung der Stadt Regensburg

 

In Regensburg übersteigt der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner seit Montag, 12. Oktober 2020, kontinuierlich den Signalwert von 35.

Laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit lag er am Freitag, 16. Oktober 2020, bei 45,07 und laut Robert-Koch-Institut am Samstag, 17. Oktober 2020, bei 36,6. Damit gelten für Regensburg ab morgen, 18. Oktober 2020, 00:00 Uhr, die Regeln, die in der geänderten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 17. Oktober 2020 für diesen Fall vorgesehen sind:

 

1. Es gilt eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, das heißt im Einzelnen:

  • auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle in allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks) und Kulturstätten (wie Museen und Ausstellungen)
  • auch am Platz in den weiterführenden Schulen (ab Jahrgangsstufe 5) und in Hochschulen
  • auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen
  • an bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), die von der Kommune festzulegen sind.

Die Stadt Regensburg ordnet demgemäß eine Maskenpflicht für die Fußgängerzonen, die zentralen Plätze und besonders belebte Gassen sowie die drei Donaubrücken im Altstadtbereich an, die jeweils von 6 bis 24 Uhr gilt.

Im Einzelnen sind folgende Straßen, Plätze und Brücken betroffen:

Fußgängerzonen:

  • Kohlenmarkt – Rathausplatz – Neue Waaggasse – Haidplatz -Weingasse
  • Zieroldsplatz, Roter Herzfleck
  • Untere Bachgasse – Waaggäßchen – Hinter der Grieb – Vor der Grieb
  • Tändlergasse, Kramgasse
  • Pfauengasse - Weiße-Lilien-Straße – Drei-Helm-Gasse – Frauenbergl – Salzburger Gasse
  • Schwarze-Bären-Straße – Kapellengasse – Königsstraße, West- und Mittelteil
  • Maximilianstraße, Mittelteil
  • St.-Kassians-Platz – Vier-Eimer-Gasse – Simadergasse - Fröhliche-Türken-Straße, Nordteil
  • Hunnenplatz
  • Brückstraße, Nordteil
  • Weiße-Lamm-Gasse, Vorplatz Historische Wurstkuchl

 

Plätze und einzelne, besonders belebte Gassen:

  • Domplatz, Domstraße, Krauterermarkt
  • Neupfarrplatz, Residenzstraße
  • Bismarckplatz
  • Arnulfsplatz
  • Gesandtenstraße – Rote-Hahnen-Gasse – Ludwigstraße
  • Dachauplatz, Aufenthaltsfläche Brunnenanlage
  • Ernst-Reuter-Platz, westlicher Bereich
  • Bahnhofsvorplatz

 

Brücken:

  • Steinerne Brücke
  • Eiserne Brücke
  • Eiserner Steg

 

 

2. Gastronomie & Alkohol

In der Gastronomie ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Von 23 Uhr bis 6 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden. Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, die von der Kommune festzulegen sind, besteht von 23 Uhr bis 6 Uhr ein Alkoholverbot. In Regensburg betrifft dies zunächst den Bismarckplatz, den Neupfarrplatz, den Domplatz, die Domstraße, den Krauterermarkt und den Haidplatz. Weitere Plätze werden geprüft.

Da die Regeln am 18. Oktober 2020 um 0 Uhr in Kraft treten, gelten diese Verbote in der Nacht vom 17. auf den 18. Oktober 2020 jeweils von 0 Uhr bis 6 Uhr.

 

3. Private Feiern und Treffen

Private Feiern (unabhängig, an welchem Ort sie stattfinden) und Kontakte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken (auch in der Gastronomie) werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen beschränkt.

„Die strengeren Maßnahmen stellen natürlich eine Belastung für die Regensburgerinnen und Regensburger dar. Sie sind aber wichtig, damit sich das Infektionsgeschehen nicht unkontrolliert ausbreitet“, erklärt Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. „Alle sind jetzt aufgerufen, sich an die Regeln zu halten und damit ihre eigene Gesundheit und die der anderen – vor allem der Risikopatienten – zu schützen.“

 

Geltungsdauer der neuen Regeln

Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem Regensburg letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 35“ (gelb) aufgeführt ist. Bei erneuter Aufführung Regensburgs würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz in Regensburg auf 50 oder mehr steigen, würde dies in der Bayerischen Corona-Ampel auf der Liste „7-Tage-Inzidenz ab 50“ (rot) veröffentlicht. Ab dem Tag, nachdem Regensburg erstmals auf dieser Liste genannt würde, würden für die Stadt automatisch die zusätzlichen Regeln gelten, die die Staatsregierung für diesen Fall festgelegt hat.

Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de/ bekannt gegeben. Diese ist auf der Homepage der Stadt Regensburg unter „Informationen zum Corona-Virus verlinkt.

Die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7 eingesehen werden.

 

Mitteilung Stadt Regensburg / MF

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