Mi., 05.06.2013 , 18:14 Uhr
Soforthilfe: 1500 Euro für Hochwassergeschädigte in Regensburg und Cham
In Regensburg bekommen alle hochwassergeschädigten Bewohner noch vor dem Wochenende eine finanzielle Ersthilfe in Höhe von 1500 Euro und zwar unabhängig von der Schadenshöhe. Mitarbeiter der Stadt Regensburg werden den Geschädigten das Geld ins Haus bringen. Es muss also kein Antrag gestellt werden. Das gab Oberbürgermeister Hans Schaidinger bei der heutigen Pressekonferenz zur Hochwassersituation bekannt.
Auch im Landkreis Cham erhalten hochwasswergeschädigte Privathaushalte und Kleinstunternehmen eine finazielle Soforthilfe in Höhe von 1500 Euro. Die Geschädigten müssen aber einen Antrag stellen. Das Sofortgeld wird als Zuschuss gewährt, wenn:
ein Schaden durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni entstanden ist,
die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasser zerstörtem Hausrat verwendet werden.
Es reicht zunächst aus, dass versichert wird, dass das Sofortgeld für Ersatzbeschaffungen verwendet wird. Wird nur Sofortgeld beantragt, sind ein Schadens- und anschließender Verwendungsnachweis nicht zu führen. Das Sofortgeld wird auf gegebenenfalls anschließend gezahlte weitere Hilfen angerechnet. Erhalten Geschädigte Versicherungsleistungen, ist das Sofortgeld zurückzuzahlen. Übersteigt das Sofortgeld die Versicherungsleistung, ist die Rückzahlung auf die Höhe der Versicherungsleistung beschränkt.Das Sofortgeld beträgt 1.500 € pro Haushalt bzw. Kleinstunternehmen. In besonderen Härtefällen ist auch ein höherer Betrag möglich.