TVA Redaktion

Feuerwerkverbot rund um Bayerns Baudenkmäler

Pyrotechnische Gegenstände stellen eine große Bedrohung für die wertvolle Substanz historischer Gebäude dar. Daher teilte die Bayerische Schlösserverwaltung nun mit: Ein Feuerwerk in der Nähe von Bayerns Schlössern darf es nicht geben. Auch Böller sind verboten, erhöhen sie doch die Brandgefahr durch Funkenflug.

Die Schlösserverwaltung untersagt insbesondere das Entzünden von Feuerwerkskörpern auf der Nürnberger Kaiserburg, auf dem Bamberger Domplatz und dem Residenzplatz in Würzburg. Auch die Festung Marienberg ist an Silvester gesperrt. Denn das gravierende Feuer in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar, bei dem – zwar wohl damals durch ein defektes Kabel verursacht – zahlreiche kulturgeschichtlich wertvolle Bücher beschädigt wurden, und das Flammenmeer im Fürstenbau der Landshuter Burg Trausnitz sind immer noch im Gedächtnis.

Jeder, der den Jahreswechsel in der Nähe eines Baudenkmals feiern möchte, wird gebeten, das Verbot zu beachten und mitgebrachte Flaschen wieder mitzunehmen. Damit Alle verletzungsfrei in das neue Jahr starten können und das geschichtliche und architektonische Erbe noch lange erhalten bleibt.

expand_less