Matthias Feuerer

Regensburg: Wolbergs bleibt weiterhin suspendiert

Joachim Wolbergs bleibt suspendiert. Der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg und seine Verteidiger sind mit einer Beschwerde gegen die Dienstenthebung gescheitert. Ende Juli hatte Verteidiger Peter Witting einen Aussetzungsantrag an das Verwaltungsgericht Regensburg geschickt. Das hat den Antrag allerdings jetzt abgelehnt.

Ein Gerichtssprecher hat gegenüber TVA gesagt, das Gericht habe es als überwiegend wahrscheinlich angesehen, dass bei Wolbergs in einem Disziplinarverfahren auf eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis entschieden werde.

Das Urteil aus dem Juli habe dazu geführt, aber auch die weitere Anklage, die ab Oktober vor dem Landgericht verhandelt wird. Disziplinarische Maßnahmen gegen Wolbergs seien laut Verwaltungsgericht wahrscheinlich.

Wolbergs war im Januar 2017 durch die Landesanwaltschaft vorläufig suspendiert worden.  Er und seine Verteidiger können gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen.

 

Joachim Wolbergs reagiert

Wolbergs hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Morgen (Mi, 22.8.) soll es zum Thema eine Pressekonferenz geben.

Am Telefon hat uns Joachim Wolbergs gesagt, die „Saat der Staatsanwaltschaft“ sei aufgegangen. Einzig das Landgericht habe sich mit seinem Fall intensiv beschäftigt.

Der Staatsanwaltschaft ist es gelungen, eine Person kaputt zu machen.

Joachim Wolbergs

 

 

Die Mitteilung der Landesanwaltschaft

Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat den Antrag des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg Joachim Wolbergs auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung mit Beschluss vom 20.08.2019 abgelehnt. Damit bleibt der kommunale Wahlbeamte weiterhin vorläufig des Dienstes enthoben.

Die Landesanwaltschaft Bayern hat den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg im Januar 2017 vorläufig des Dienstes enthoben und diese Maßnahme auch vor dem Hintergrund der bislang ergangenen Entscheidungen des Landgerichts Regensburg aufrecht erhalten (Pressemitteilungen der Landesanwaltschaft Bayern vom 27.01.2017, 02.05.2018 und 03.07.2019).

Die Landesanwaltschaft Bayern hat im verwaltungsgerichtlichen Aussetzungsverfahren darauf hingewiesen, dass bereits die Verurteilung vom 03.07.2019 wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen über rund 150.000 €  voraussichtlich zur Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen wird. Unabhängig davon gilt dies auch für die im Tatkomplex „Immobilienzentrum Regensburg“ zur Anklage gebrachten Vorwürfe der Vorteilsannahme und der Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall.

Dieser Einschätzung ist das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg in seinem Beschluss vom 20.08.2019 gefolgt und hat das Vorliegen einer schwerwiegenden Dienstpflichtverletzung durch die vom Landgericht Regensburg angenommenen Fälle der Vorteilsannahme bejaht. Das Dienstvergehen wiegt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts so schwer, dass eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wahrscheinlicher ist als der Verbleib im Amt. Auch die weitere zugelassene Anklage zum Tatkomplex „Immobilienzentrum Regensburg“ trage bereits für sich gesehen die Prognose der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Gegen den Beschluss, mit dem der Antrag des Beamten auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung abgelehnt wurde, kann der Beamte Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Die vorläufige Dienstenthebung vom 27.01.2017 gilt somit weiter. Sie endet jedenfalls mit dem rechtskräftigen Abschluss des Disziplinarverfahrens in der Hauptsache. Darüber hinaus ist die Disziplinarbehörde weiterhin gehalten, die Angemessenheit dieser Maßnahme regelmäßig zu überprüfen und an möglicherweise veränderte Umstände anzupassen.

 

 

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Pressemitteilung/MF

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