— © Symbolbild / Quelle: Pixabay
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Matthias Feuerer

Black Friday: Polizei warnt vor Betrug

Gerade in Zeiten, an denen wieder auf vielen Plattformen Schnäppchen angeboten werden, treten auch wieder Internet-Betrüger auf den Plan, um die Schnäppchenjagd gerade im Onlinegeschäft auszunutzen.

Im Vorfeld des morgigen „Black-Fridays“ und auch dem bevorstehenden Weihnachtsgeschäft mahnt die Polizei zur Wachsamkeit. Gerade das Internet-Shopping erfreut sich einer immer größer werdenden Beliebtheit, bei dem man durchaus von dem ein oder anderen Schnäppchen profitieren kann. Aber Vorsicht bei verlockenden Angeboten!

Häufig werden Waren auf den angebotenen Seiten trotz Vorauszahlung nicht geliefert oder Leute fallen im Internet auf sog. „Fake-Shops“ herein, die mit weit unter dem Normalpreis liegenden Angeboten ihre Kunden locken, kurz nach dem Bezahlvorgang oder nach Eingabe der Kreditkartendaten aus dem Netz verschwunden sind.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang sich vor der Bestellung über den Anbieter zu informieren, wirkt der Anbieter seriös und ist die Anschrift und Identität, bzw. das Impressum zu finden? Hilfreich können hierbei auch u. U. Bewertungsprofile sein, wie sie bei Online-Marktplätzen üblich sind.

Hier noch einige Tipps, damit Sie nicht auf sog. „Fake-Shops“ hereinfallen:

  • Internetadresse: wenn eine eigentlich bekannte Internetadresse Ungereimtheiten aufweist, so kann dies bereits ein Hinweis auf einen möglichen Fakeshop sein.
  • Zahlungsmethode: Häufig werden den Kunden bis zum letzten Bestellschritt eine Auswahl an Zahlungsmethoden angeboten. Doch bei der tatsächlichen Bestellung ist dann die Zahlung nur noch auf Vorkasse möglich.
  • Auffällig günstiger Preis: Nicht jeder günstige Onlineshop ist auch gleich ein Fake-Shop, sollten sich allerdings in einen Shop auffallend niedrige Angebote häufen, sollten Sie genauer hinsehen. Häufig arbeiten betrügerische Shops mit dieser Lockmethode.
  • „Googeln“ Sie den Shop, gibt es Einträge im Internet, gibt es bereits Kunden die (negative) Erfahrungen mit dem Shop gemacht haben?
  • Ändern Sie umgehend das Passwort, wenn Sie in dem Shop ein Passwort verwendet haben, dass Sie auch anderswo einsetzen.

Wenn Sie dennoch Opfer eines Fake-Shops geworden sind und bereits eine Zahlung geleistet hat, sollten Sie umgehend ihre Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Bewahren Sie alle Belege der Bestellung auf und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.

Pressemitteilung Polizei Niederbayern

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