
Das ändert sich alles zum 1. April
Zum 1. April treten Neuregelung in Kraft - hier eine Zusammenfassung:
Leiharbeit
In Deutschland gibt es etwa eine Million Beschäftigte in Leih- und Zeitarbeit. Durch ein Gesetz müssen Leiharbeitnehmer nach 18 Monaten übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Tarifpartner können sich nach Angaben der Bundesregierung auf eine längere Überlassung einigen. Spätestens nach neun Monaten müssten Leiharbeiter das gleiche Arbeitsentgelt bekommen wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Leiharbeit könne zudem nicht als Werkvertrag kaschiert werden.
Schonvermögen
Der Vermögensfreibetrag von Beziehern der Sozialhilfe steigt nach Angaben der Bundesregierung von 2.600 auf 5.000 Euro. Davon profitierten Menschen mit Behinderung, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Der höhere Freibetrag gelte auch für Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung benötigten, ebenso wie für die Ehe- und Lebenspartner sowie für alleinstehende Minderjährige.
Telemedizin
Für Video-Sprechstunden zur Nachsorge sowie Auswertung von Röntgenbefunden erhalten Vertragsärzte nach Angaben der Bundesregierung eigene Abrechnungspositionen. Damit hätten Arzt und Patient einen alternativen Weg für Arztkonsultationen, wichtig vor allem im ländlichen Raum.
Energie
Ab 1. April erhalten Heizanlagen, die mit Holz - inklusive Pelletheizungen - oder Kohle befeuert werden, erstmals das EU-Energielabel. Hierunter fallen nach Angaben der Bundesregierung sogenannte Festbrennstoffkessel bis 70 Kilowatt. Die Skala reiche von Energieeffizienzklasse A++ bis Energieeffizienzklasse G.
pm/LS