
Fahnder stellen Elektroschocker, Stahlrute und Pfefferspray sicher
Fahnder der Bundespolizei haben am Mittwochvormittag (27.April) einen Verstoß gegen das Waffengesetz festgestellt:
Bei der Kontrolle eines Transporters im Bereich Furth im Wald entdeckten die Beamten im Fußraum des Fahrzeuges drei als Taschenlampe getarnte Elektroschocker und eine Stahlrute. Drei 21-jährige Rumänen gaben sich als Besitzer der getarnten Elektroschocker zu erkennen. Die Stahlrute gehörte einem 22-jährigen Rumänen. Die Vier waren, zusammen mit zehn weiteren Landsleuten in insgesamt zwei Fahrzeugen, als Erntehelfer zu ihrem Arbeitgeber in Niederbayern unterwegs.
Während das Führen eines Elektroschockers eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wiegt der Besitz einer Stahlrute deutlich schwerer. Jeglicher Umgang mit einem derartigen Gegenstand ist verboten und stellt eine Straftat dar. Der über den Sachverhalt informierte Staatsanwalt forderte deshalb vor Gestattung der Weiterfahrt eine Sicherheitsleistung in Gesamthöhe von 2.200 Euro. Da die vier Rumänen auch mit Unterstützung der weiteren Mitfahrer nur ca. 600 Euro aufbringen konnten, setzten sie sich mit ihrem künftigen Arbeitgeber in Verbindung. Der war schließlich bereit, quasi als Vorschuss, den restlichen Betrag bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle einzuzahlen.
Nach Einziehung der Gegenstände und Bestätigung des Zahlungseinganges, konnten die Erntehelfer die Fahrt fortsetzen.
Einen weiteren Verstoß gegen das Waffengesetz stellten Bundespolizisten am Donnerstag fest.
Kurz nach Mitternacht (28. April) kontrollierten die Beamten einen 30-jährigen Tschechen, der in einem Rucksack auf dem Beifahrersitz ein Reizstoffsprühgerät mitführte. Da das Gerät weder über ein amtliches Prüfzeichen noch über einen Vermerk „nur zur Tierabwehr“ verfügte, ist es nach deutschem Waffenrecht verboten. Auch wenn es der Beschuldigte nach eigenen Angaben nur zur Selbstverteidigung einsetzen wollte, erwartet ihn nun eine Strafanzeige. Das Reizstoffsprühgerät stellten die Beamten sicher.
PM/MF