
Jugenlicher ersticht Jungen
Regensburg: Mordanklage erhoben nach Messerangriff in BKH
Am 26. Oktober 2023 hat der Messerangriff im BKH in Regensburg die Menschen erschüttert. Jetzt hat die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage erhoben. Es gehe dabei um Mord und versuchten Mord mit gefährlicher Körperverletzung.
Ein 15-Jähriger steht im Verdacht, im Oktober 2023 in einer psychiatrischen Klinik in Regensburg einen siebenjährigen Jungen getötet zu haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat nun Anklage gegen den Jugendlichen erhoben. Der Vorwurf lautet auf Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung.
Tat in Bezirksklinikum Regensburg
Der Vorfall ereignete sich Ende Oktober 2023, als der damals 14-jährige Patient in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Bezirksklinikums Regensburg untergebracht war. Er soll zunächst einen 63-jährigen Lehrer schwer verletzt und anschließend den siebenjährigen Jungen tödlich verletzt haben. Der Jugendliche befand sich seit Januar 2023 in der Klinik, nachdem er aufgrund einer erheblichen Selbst- und Fremdgefährdung in eine geschlossene Abteilung eingewiesen wurde.
Ermittlungen und Anklage
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen übernommen, da zunächst ein extremistischer Hintergrund vermutet wurde. Allerdings ergaben sich hierfür keine weiteren Hinweise. Der Jugendliche wird nun wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das Landgericht Weiden wird entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt.
Angriff mit Messer
Am 26. Oktober 2023 soll der Jugendliche seine Tötungsfantasien in die Tat umgesetzt haben. Laut der Anklagebehörde schmuggelte er nach einem Besuch bei seinen Eltern zwei Messer in die Klinik. Am Tattag griff er unvermittelt einen Lehrer in der schuleigenen Einrichtung an und verletzte ihn schwer. Anschließend attackierte er den siebenjährigen Jungen in der Tagesklinik und fügte ihm tödliche Verletzungen zu. Ein Pfleger, der versuchte, den Jugendlichen zu entwaffnen, wurde ebenfalls verletzt.
Mordmerkmale und Schuldfähigkeit
Die Generalstaatsanwaltschaft sieht in der Tat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt. Zudem wird von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Jugendlichen aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung ausgegangen. Die Ermittlungsbehörden betonen die Unschuldsvermutung, bis ein Gericht eine endgültige Entscheidung trifft.
dpa / MB