Für Dienstagmorgen geplant

Regensburg: FFF-Fahrraddemo auf A3 findet NICHT statt

Die Stadt Regensburg verbietet eine solche Versammlung weil erhebliche verkehrliche und sicherheitstechnische Bedenken bestünden. Außerdem dürfe eine Autobahn nur von Kraftfahrzeugen genutzt werden und die Sperrung der Autobahn hätte erhebliche Auswirkungen auf den Stadtbereich durch Umleitungen. Die Autobahn sei außerdem wichtig für Rettungskräfte, da diese eine Zufahrt zum Klinikum darstelle.

Auch das Wetter, der damit verbundene Räum- und Streudienst, sowie die Zeit der Demonstration und den damit verbundenen Sperrungsmaßnahmen etc. sprächen gegen eine solche Versammlung.

 

 

Reaktion der FFF zum Verbot

„Wie auch die ursprünglich geplante Versammlung wurde nun auch die Radldemo verboten. Und das, ohne dass das Ordnungsamt eine Alternative geboten hat oder Auflagen vorgeschlagen wurden. Diese Einschränkung unserer Grundrechte lassen wir natürlich nicht auf uns sitzen und streben den Rechtsweg an.

Versammlungen auf Autobahnen sind möglich wie in der Vergangeheit bereits mehrfach in anderen Städten bewiesen und vor Gericht schon ausgefochten wurde. Die Stadt Regensburg verbietet jedoch immer wieder Demonstrationen die auf, über oder auch nur in der Nähe von Autobahnen stattfinden. So wurde letztes Jahr im September auch die große Raddemo zum Lappersdorfer Kreisel verboten, da eine Autobahnabfahrt dafür gesperrt werden musste. Nach einer Klage des VCD konnte die Demo jedoch wie geplant und auch sehr erfolgreich stattfinden.

Die sehr knappen Versammlungsbescheide (Freitag für die ursprüngliche Demo und Montag Abend gegen 17 Uhr, nur etwa 15 Stunden vor Versammlungsbeginn) machen eine gut vorbereitete Klage und einen Eilantrag sehr schwer. Deshalb werden wir morgen die Demo nicht einklagen und auch nicht durchführen. Wir wollen jedoch trotzdem gegen die Bescheide vorgehen und sind bereits im Austausch mit einem Rechtsanwalt. In diesem Zusammenhang würden wir uns auch sehr über die Kontaktaufnahme von Rechtsanwältis freuen, die uns bei kommenden Aktionen unterstützen wollen.“

 

 

Textauszug aus dem Bescheid der Stadt Regensburg:

(…) Demnach bestehen erhebliche verkehrliche und sicherheitstechnische Bedenken gegen diese geplante Versammlung im Großraum Regensburg und sie ist daher abzulehnen. Autobahnen dürfen grundsätzlich nur durch Kraftfahrzeuge genutzt werden. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung ist ein Befahren der Autobahn mit Fahrrädern oder ein Betreten der Autobahnfahrbahn daher generell verboten. Bei dieser Versammlung sollen die Anschlussstelle Regensburg-Universität und ein Teilstück von der Bundesautobahn A 3 befahren werden.  Aus Gründen der Verkehrssicherheit und Sicherheit der Versammlungsteilnehmer ist ein Begehen bzw. Befahren mit dem Fahrrad oder Inlineskates oder ähnliches der Autobahn zu untersagen, da ansonsten die betroffenen Bundesautobahnen in diesen Bereichen großräumig in beiden Fahrtrichtungen für den Verkehr gesperrt werden müssen.

Im vorliegenden Fall hätte dies auch nicht unerhebliche Auswirkungen auf den Stadtbereich Regensburg auf Grund des Umleitungsverkehrs und der zu sperrenden Anschlussstelle Regensburg-Universität. Bedingt der Tatsache, dass diese Anschlussstelle ein wichtiger Bestandteil der Rettungs- und Einsatzplänen bei Ereignissen auf der Autobahn und bei außerhalb Regensburg liegenden Einsatzorten bzw. Zufahrt zum Klinikum darstellt, ist bei der geplanten Fahrrad-Demonstration die Erreichbarkeit des Klinikums über die Autobahn nicht mehr gegeben bzw. generell auf Grund des Umleitungsverkehrs und Ausweichverkehre in Regensburg erschwert. Die geplante Demonstrationsstrecke liegt zudem auf einer Bedarfsumleitungsstrecke und es daher eine nicht vereinbare Doppelnutzung der Galgenbergstraße gegeben.

Außerdem stellt das angesagte Wetter (Temperaturen von -1 bis 3 Grad und Niederschlag in der Nacht und in den Morgenstunden, teils als Schnee), sowie eine zu erwartende Nebelbildung in den Morgenstunden ein Versagensgrund dar. Durch die Sperrungen und die Rückstauungen kann der bei diesen Vorhersagen erforderliche Winterdiensteinsatz/Streudiensteinsatz nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, sodass hier eine Einschränkung der Verkehrssicherheit auf der Autobahn zu erwarten ist.  Auch in Hinblick der Gefahr von Unfällen bei Nebel in Folge geplanten Aktion stellt die Demonstration einen vermeidbaren Eingriff in den Verkehrsraum dar, der zwingend abzulehnen ist. Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Rückstaubereich und die Ausleitungsstellen in Fahrtrichtung Nürnberg in der Baustelle auf der A 3 befinden. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im Baustellenbereich ist die geplante Versammlung zu untersagen. Es stellt der gesamte Abschnitt zwischen dem AK-Regensburg bis zur AS Rosenhof in seiner Gesamtheit betrachtet eine zusammenhängende Aneinanderreihung von Behelfsverkehrsführungen dar, welche den Verkehrsteilnehmern durchgehend maximale Aufmerksamkeit abverlangt.

Der geplante Zeitpunkt der Versammlung am Dienstag, 1.2.22, zwischen 7:00 und 8:00 Uhr liegt direkt in der Berufsverkehrsspitze. Eine Versammlung auf der Autobahn würde zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und die Gewährleistung des Schutzes der Versammlungsteilnehmer die Vollsperrung der Autobahnen in beiden Fahrtrichtungen erfordern. Diese wurden bei ähnlich gelagerten Anträgen in der Vergangenheit immer als erforderliche verkehrliche Maßnahme von der Polizei angesehen.  Dadurch ist zu erwarten, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen nachgeordneten Straßennetz im Bereich von Regensburg und den anschließenden Gemeinden kommen wird. Diese Versammlung würde massivste flankierende Sicherungsmaßnahmen (Ausleitungen, Absperrungen, …) und die Umleitung über einen Zeitraum von rd. 2 – 3 Stunden erfordern. Die Erfahrungen aus den planbaren Sperrungen im Zuge des Ausbaus zeigen, dass auf Grund der mannigfaltig zu berücksichtigen Fahrbeziehungen, eine Vollsperrung von den Autobahnmeistereien auch in Hinblick der laufenden Winterdiensteinsätze nicht leistbar ist und daher erhebliche personelle und technische Unterstützung durch Verkehrssicherungsfirmen bzw. Stadt Regensburg für eine entsprechende Verkehrslenkung auf den verschiedenen Umleitungsstrecken in Regensburg erfordern. Von der Sperrung wären rd. 6 000 KFz/h betroffen. Mit einem Schwerverkehrsanteil von über 20 % dürfte es auf den Umleitungsstrecken zu erheblichen Problemen führen. Das AK Regensburg ist auf Grund der einstreifigen Rampen zudem nicht leistungsfähig genug, die Umleitungsverkehre auf die A 93/Nord abzuleiten. Gerade im Bereich des Autobahnkreuz Regensburg sind die Sperrungen nur mit einem erheblichen Aufwand und auch zeitlichen Vorlauf und Nachlauf zur Kontrolle zu realisieren. Auch die restlichen Anschlussstellen der Autobahnen im Großraum Regensburg dürften kaum Leistungsreserven haben, um die Umleitungsverkehre aufzunehmen. Durch den Veranstaltungsort an der Autobahnbrücke Galgenbergstraße wäre daher ein nicht unerhebliches Umleitungskonzept unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung auch an der A93/Nord zu erstellen bzw. abzustimmen und entsprechend umzusetzen.

(…)

Es ist festzustellen, dass Bundesautobahnen für die Nutzung zu Demonstrationszwecken regelmäßig nicht in Betracht kommen. Die Versammlungsfreiheit umfasst zwar das Recht über den Ort einer Versammlung selbst zu entscheiden (BVerfGE 69, 315/343 – Brokdorf). Zum Selbstbestimmungsrecht der Versammlungsteilnehmer gehört auch die Befugnis zur Mitbenutzung einer im Gemeingebrauch stehenden Straße (BVerfGE 73, 206/249 – Sitzblockade I). Andererseits verschafft das Grundrecht des Art. 8 Abs. 1 GG kein Zutrittsrecht zu beliebigen Orten.

(…)

Das Interesse des Veranstalters einer Versammlung und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer Bundesfernstraße hat je nach Lage der Dinge im Einzelfall hinter die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zurückzutreten. Für Bundesautobahnen und vor allem für Bestandteile des Europastraßennetzes gilt dies in herausgehobener Weise, weil sie gemäß § 1 Abs. 3 FStrG nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Versammlungsanzeige am Samstag, 29.01.2022, um 18.12 Uhr, und somit nicht fristgerecht nach Art. 13 Abs. 1 BayVersG eingegangen ist. Der Versammlungsbehörde und den zu beteiligenden Behörden blieb daher nur ein sehr kurzes Zeitfenster für die Beurteilung des Sachverhaltes. Da keine Tel.-Nr. des Antragstellers hinterlegt war, war ein Kooperationsgespräch zur Verlegung der Streckenführung der Fahrraddemo auf z.B. innerörtliche Straßen so kurzfristig nicht möglich.

 

 

Mitteilung der Fridays For Future Regensburg zur geplanten Aktion

Am 20. Januar wurde von Klimagerechtigkeitsaktivisten aus Regensburg eine Demo über der A3 angezeigt. Auf und neben der Autobahnbrücke auf Höhe der Ausfahrt Universität sollte die Versammlung stattfinden, bei der von kletternden Menschen außen an der Brücke Banner angebracht worden wären.
Genau in dieser Form wurden im Oktober 2020 im Rahmen der Rodung des Dannenröder Forsts Autobahnen gestört. Diese Aktivisten sind angeklagt und der Prozess beginnt am 01. Februar 2022.
„Abseilaktionen über Autobahnen sind durch das Versammlungsrecht geschützt und dürfen nicht unverhältnismäßig kriminalisiert werden“ meint eine Person des Aktionstreffen Klimakampf in Regensburg. Die, nun vom Ordnungsamt verbotene, Demo sollte zum Prozessauftakt gegen die Aktivisti zeigen, dass eine solche Versammlung auch völlig legal möglich ist und entsprechend eine ähnliche Aktion ohne vorherige Ankündigung nichts mehr ist als eine unangemeldete Versammlung.
In Frankfurt wurde eine solche Demo am 21.01.2022 durchgeführt, nachdem das Verwaltungsgericht die Demo als zulässig erklärte und in diesem Rahmen grundsätzliche Demoverbote auf Autobahnen für rechtswidrig hält.

 

Gegen das Demoverbot hier in Regensbúrg wurde auf Grund der knappen Zeit diesmal nicht gerichtlich vorgegangen und stattdessen hat Fridays for Future Regensburg eine Eilversammlung angemeldet. Diese richtet sich im etwas längeren Versammlungstitel nicht nur gegen das Verbot, sondern vor allem für eine klimafreundliche Mobilitätswende, die nicht nur auf grün gewaschenen Hybrid- und Elektroautos besteht. „Wir brauchen bessere Infrastruktur für Radfahrer:innen und einen günstigen, am besten kostenfreien, ÖPNV“ meint Sophia in diesem Zusammenhang. Der volle Demotitel wurde aus taktischen Gründen mit mehreren, auch orts- und zeitbezogenen, Themen gefüllt und lautet in vollem Umfang:

„Verbote von Demos über Autobahnen sind eine Grundrechtseinschränkung! Fernstraßen sind nach 5 L 148/22.F nicht grundsätzlich für Versammlungen ungeeignet, für klimaneutrale Mobilität jedoch schon. Für ein stabileres Mobilitätskonzept, in dem eine Demo nicht den verkehrlichen Zusammenbruch der Stadt bedeutet. Gegen den Ausbauwahn deutscher Fernstraßen wie der A3, gegen die Kriminalisierung und das Verbot von Bannerdrops an Autobahnbrücken und für stabilere Brückengeländer, die für Banner geeignet sind, für eine echte Mobilitätswende statt einer grün gewaschenen Antriebswende – Fahrradspuren und Bus-Schnell-Trassen statt immer mehr Platz für den Autokapitalismus.“

 

Da Demos nicht vom Ordnungsamt oder der Polizei genehmigt werden müssen, sondern lediglich die Behörden über die Durchführung frühstmöglich informiert werden müssen, gehen wir aktuell davon aus, dass wir morgen mit einigen wenigen Menschen um 7:30 Uhr von der Universität (Kreuzung Albertus-Magnus-Str./Galgenbergstr.) Richtung A3 fahren.

Über die Auffahrt Richtung Kreuz Regensburg werden wir auf die Autobahn fahren, dort angelangt umkehren und entgegen der Fahrtrichtung Richtung Osten fahren bis wir über die Abfahrt Universität die Autobahn wieder verlassen und wieder dem Berufsverkehr übergeben.

Die Sperrung der Autobahn wird etwa von 7:40  Uhr bis 7:55 Uhr notwendig sein bis die Demo die Schnellstraße wieder verlassen hat. Die Störung ist also weniger dramatisch als einer der unzählichen Unfälle, die auf Grund des fehlenden Tempolimits tagtäglich passieren und Menschenleben kosten.

„Statt der Konzentration auf den Individualverkehr, sollten sichere Verkehrsmittel wie Busse und Züge im Fokus der Investitionen der Entscheidungsträger:innen stehen.“ meint Simon, der die ursprüngliche, nun verbotene, Demo angezeigt hatte.

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