Regensburg: Das ist bei Sonnwendfeuern zu beachten

Dabei gelten wichtige abfall-, naturschutz- und sicherheitsrechtliche Vorschriften. Eine Anmeldung bei der Gemeinde sowie gegebenenfalls bei der unteren Naturschutzbehörde ist notwendig.

Anmeldung und Genehmigung erforderlich

Sonnwendfeuer dürfen ausschließlich an Werktagen innerhalb einer Woche vor oder nach dem Johannistag stattfinden. Spätestens eine Woche im Voraus ist das Feuer schriftlich bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen. Dabei muss ein verantwortlicher Ansprechpartner benannt werden. In manchen Fällen ist zudem die Feuerwehr zu informieren.

Besondere Vorgaben in Schutzgebieten

In Naturschutzgebieten und auf geschützten Landschaftsbestandteilen ist das Abbrennen von Johannisfeuern grundsätzlich verboten. In Landschaftsschutzgebieten ist eine Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg erforderlich. Hier sind auch das Aufstellen von Zelten sowie das Befahren und Parken von Fahrzeugen außerhalb öffentlicher Wege nur mit Genehmigung erlaubt. Die Anträge sollten frühzeitig gestellt werden, um eventuelle Auflagen berücksichtigen zu können.

Gesetzlich geschützte Biotope dürfen nicht beeinträchtigt werden. Auch die Bodendecke auf Wiesen oder Brachflächen darf nicht verbrannt werden. Erlaubt sind Sonnwendfeuer lediglich auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen, also Äckern. Es wird empfohlen, im Vorfeld Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen (E-Mail: naturschutz@lra-regensburg.de).

Sicherheitsvorgaben beim Abbrennen

Beim Abbrennen der Sonnwendfeuer ist auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Häusern, Straßen und Wäldern zu achten. Als Brennmaterial darf ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet werden.

Informationsmaterial online verfügbar

Detaillierte Informationen zu Naturschutzvorgaben, Sicherheitsabständen und der Beseitigung von Rückständen sind im Merkblatt der Freiwilligenagentur im Landkreis Regensburg zusammengefasst. Das Infoblatt steht unter https://www.freiwilligenagentur-regensburger-land.de/infos-materialien/aktuelles/ zum Download bereit. Dort sind auch die Ansprechpartner im Landratsamt Regensburg aufgeführt.

PM Landkreis Regensburg / FC

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