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      Geiselhöring: Fünf statt sieben Angeklagte

      Nach den mutmaßlichen Wahlfälschungen in Geiselhöring vor drei Jahren müssen sich nur fünf Angeklagte vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat am Mittwoch eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Regensburg verworfen, die zunächst sieben Beschuldigte angeklagt hatte. Die Angeklagten sollen bei der Kreistagswahl 2014 die Briefwahlstimmzettel von mehr als 400 Erntehelfern ausgefüllt oder diese bei der Stimmabgabe beeinflusst haben.

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