Bad Kötzting: Es war doch keine Jagdwilderei!

Zunächst hatte die Polizei noch nach zwei unbekannten Personen gesucht, die nach einem Wildunfall offenbar unberechtigterweise ein getötetes Tier in ihrem Fahrzeug mitgenommen hatten. Jetzt stellte sich aber heraus, dass ein Autofahrer offenbar nur den Ort des Unfalls falsch beschrieben hatte. Der hinzugekommene Jäger hatte tatsächlich die Berechtigung das Tier mitzunehmen.

MF

 

Die aktualisierte Pressemitteilung der Polizei Bad Kötzting

Entgegen dem ursprünglichen Pressebericht, wonach die beiden Personen unberechtigt das, bei dem Verkehrsunfall getötete, Reh mitnahmen, stellte sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen heraus, dass sich der Wildunfall im Nachbarrevier des ursprünglich mitgeteilten Unfallorts ereignete. Der unfallbeteiligte Pkw-Fahrer hatte aufgrund mangelnder Ortskenntnisse die Unfallörtlichkeit falsch beschrieben. Der Jagdausübungsberechtigte dieses Jagdreviers kam an der Unfallörtlichkeit vorbei und nahm das Reh, da sich der Unfallort in seinem Revier befand, berechtigt mit.

Pressemitteilung

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