Jessica Motyka

Bad Kötzting: Drei Betrugsfälle innerhalb weniger Tage

Telefonbetrug mit „Microsoft-Mitarbeiter“: Online-Zugänge preisgegeben

Ein 66-jähriger Mann wurde von einem angeblichen Mitarbeiter von Microsoft angerufen, der vorgab, ein Virus auf dem Computer entdeckt zu haben. Der Täter überzeugte das Opfer am Telefon dazu, ihm sensible Daten zu übermitteln – darunter Guthabencodes für Online-Spiele, Zugangsdaten zum Online-Banking samt echter TANs sowie Informationen zu einem Zahlungsdienstleister. Zwar konnten einige Überweisungen rechtzeitig gestoppt werden, dennoch entstand ein finanzieller Schaden im unteren dreistelligen Bereich.

Fake-Angebot für Kosmetik auf Verkaufsplattform

Eine 66-jährige Frau wurde auf einem bekannten Online-Verkaufsportal Opfer eines Warenbetrugs. Sie stieß auf ein Kosmetik-Set im Hochpreissegment, das zu einem Drittel des regulären Preises angeboten wurde. Nachdem sie den geforderten Betrag überwiesen hatte, brach der Verkäufer den Kontakt ab. Die Ware wurde nie geliefert.

Abo-Abzocke mit Mahnung und Inkassodruck

Eine 63-jährige Frau erhielt eine Rechnung von einer Firma, bei der sie vor Jahren ein Abonnement abgeschlossen hatte. Laut Schreiben sei die Zahlung ausgeblieben, weshalb nun eine Anwaltskanzlei und ein Inkassounternehmen eingeschaltet seien. In der Hoffnung auf Ruhe zahlte die Frau zunächst einen kleinen zweistelligen Betrag. Doch kurz darauf folgte eine weitere, diesmal höhere Forderung. Die Betroffene wandte sich nun an die Polizei und erstattete Strafanzeige.

 

Die Polizei rät:

Seien Sie misstrauisch bei überraschenden Anrufen, insbesondere von angeblichen Technikfirmen. Seriöse Unternehmen wie Microsoft rufen niemals unaufgefordert an oder fordern Fernzugriff. Ebenso wenig fordern deren Mitarbeiter Guthabenkarten für Onlinespiele oder den Zugang zum Onlinebanking oder Bezahldiensten. Geben Sie unter keinen Umständen Zugangsdaten, Passwörter oder TAN´s am Telefon heraus. Legen Sie auf und rufen Sie selbst bei der echten Firma an.

Prüfen Sie Angebote kritisch. Gravierende Preisunterschiede zu Angeboten auf seriösen Verkaufsplattformen können ein eindringliches Warnzeichen sein. Bezahlen Sie im Internet nur über sichere und nachvollziehbare Zahlungswege. Beziehen Sie vor einer Verkaufsentscheidung die Möglichkeit mit ein, dass es sich bei dem Angebot um eine täuschend echte Verkaufsanzeige handeln könnte.

Wenn Sie ein E-Mail oder Schreiben mit Zahlungsaufforderungen für angeblich erbrachte Dienstleistungen oder nicht getätigte Bestellungen erhalten, in denen teilweise bereits mit gerichtlichen Schritten oder Mahnverfahren gedroht wird, um Druck aufzubauen: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Prüfen Sie Zahlungsaufforderungen genau und holen Sie im Zweifel Rat bei Polizei, einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale ein. Nutzen Sie Recherchemöglichkeiten im Internet und achten Sie besonders auf Warnhinweise.

Zusätzliche Hinweise, wie Sie sich vor Betrügern schützen können, finden Sie auf der Webseite www.polizei-beratung.de

 

Bad Kötzting / JM

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