So, 31.08.2014 , 11:23 Uhr

Zwei Vandalismus-Fälle in einer Nacht - Polizei im Einsatz

In der Nacht von Samstag auf Sonntag hatte die Polizeiinspektion Mainburg mit zwei Fällen von Vandalismus zu tun. Um 00.50 Uhr sahen zwei Bemate der Inspektion wie zwei 18jährige Männer aus einer Gruppe von fünf Gleichaltrigen einen Pflanzkasten für Balkonpflanzen von einem Fensterbrett nahmen, auf den Gehweg stellten und die Pflanzen auf die Fahrbahn kickten. Der Schaden beläuft sich zwar nur auf ca. 30 Euro, dennoch müssen sich die jungen Männer wegen eines Vergehens der Sachbeschädigung verantworten.

Während ihrer Streifentätigkeit gegen 06.00 Uhr stellten dann wiederum zwei Polizeibeamte fest, dass Vandalen in der Innenstadt ihr Unwesen getrieben hatten. Man hatte u. a. vor der Sparkasse einen großen Pflanzkübel umgeworfen, die Pflanzen herausgerissen und auf die Fahrbahn geworfen, im Freisitz eines Lokals in der Innenstadt einen Bistrotisch zerstört und Stühle herumgeworfen, Geranien am Brunnen zerrupft und in der Bahnhofstraße ein Verkehrszeichen zu Boden gerissen. Von den Tätern fehlte zunächst jede Spur. Nach Schichtwechsel nahmen jedoch die Beamten der Frühschicht Gegröhle aus Richtung Ingolstädter Straße wahr und kontrollierten dort sechs junge Männer im Alter von 17 bis 23 Jahren. Die Spätheimkehrer waren leicht alkohlisiert, in Feierlaune und teilweise recht vorlaut. Mit den Sachbeschädigungen wollten sie nichts zu tun haben und waren erbost über die Tatsache, dass dies überhaupt nur in Erwägung gezogen wurde. Später  stellte sich dann aber heraus, dass die Sachbeschädigungen doch von einem aus der Gruppe begangen worden waren. Die jungen Männer wollten den Kameraden aus verständlichen Gründen nicht verraten sondern denselben davon überzeugen, dass er sich selbst melden solle. Die Begleiter des Täters konnten allerdings selbst nicht verstehen, worin der Sinn oder der Spaß dieses Vandalismus bestanden haben soll, aber das versteht der junge Vandale einige Stunden später vermutlich selbst nicht mehr. Er hat sich wegen eines Vergehens der gemeinschädlichen Sachbeschädigung zu verantworten und natürlich den Schaden in Höhe von ca. 500 Euro zu begleichen. Mancher „Spaß“ ist eben teuer!

pm/ MK

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