Fr., 11.12.2015 , 11:08 Uhr

Zoll: Warnung vor illegalen Feuerwerkskörpern

Gerade in der Zeit kurz vor dem Jahreswechsel greifen die Zollbeamten der Kotrolleinheiten Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg wieder verstärkt Böller, Kracher, Raketen und andere pyrotechnische Erzeugnisse ohne die erforderlichen Prüfkennzeichen auf.

So zogen erst vor kurzem die Zöllner aus Selb und Furth im Wald in drei Fällen über 500 Stück der gefährlichen Feuerwerkskörper aus dem Verkehr.

Wer mit diesen illegalen Silvesterkrachern angetroffen wird, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Denn wer verbotene Feuerwerkskörper aus dem Ausland mitbringt, verstößt gegen die Vorschriften des Sprengstoff- und ggf. auch Zollrecht.

Illegale Pyrotechnik kann zudem zu erheblichen Verletzungen, wie z.B. Verbrennungen, Verätzungen oder zum Verlust des Augenlichtes oder von Gliedmaßen führen.

Daher müssen pyrotechnische Erzeugnisse aufwendige Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung (BAM) durchlaufen. Die dann zugelassenen Feuerwerkskörper werden mit den entsprechenden CE-Kennzeichen und einer Registriernummer versehen.

Wer den Jahreswechsel also straffrei und ohne Gesundheitsrisiken für sich und andere verbringen will, sollte von illegalen Feuerwerkskörpern die Finger lassen und nur zugelassene und mit den entsprechenden Prüfzeichen versehene Feuerwerkskörper benutzen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.zoll.de.

PM/MF

 

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