Gerade jetzt, kurz vor dem Jahreswechsel, greifen die Zollbeamten der Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Regensburg verstärkt Kracher, Böller und Raketen ohne die erforderlichen Prüfkennzeichen auf. So beschlagnahmten Zöllner aus Selb, Furth im Wald und Wernberg-Köblitz erst vor kurzem in drei Fällen fast 500 Stück der gefährlichen Feuerwerkskörper.
Reisende, die mit illegalen Silvesterkrachern angetroffen werden, müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Denn wer verbotene Feuerwerkskörper aus dem Ausland mitbringt, verstößt gegen die Vorschriften nach dem Sprengstoff- und event. auch Zollrecht.
Zudem können diese illegalen Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie z.B. Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen oder Verätzungen führen. Daher durchlaufen legale Raketen, Böller und Kracher aufwendige Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung – und Prüfung (BAM). Die dann zugelassenen Feuerwerkskörper werden mit den entsprechenden CE-Kennzeichen und einer Registriernummer gekennzeichnet.
Der Umgang mit nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern kann gefährliche Folgen für Gesundheit und Leben von Benutzern und Unbeteiligten haben. Nicht nur um Ärger mit dem Zoll zu vermeiden, sondern vor allem zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie von illegalen Feuerwerkskörpern die Finger lassen.
pm