Mo., 20.06.2016 , 14:11 Uhr

Wolfsnachweise im Bayerischen Wald: Fotos zeigen wohl dasselbe Tier

Die vier Aufnahmen von einem Wolf im Gebiet des Nationalparks Bayerischer Wald zeigen mit hoher Wahrscheinlichkeit dasselbe Männchen. Zu diesem Ergebnis gelangten nun Wolfsexperten, die im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU) das vorliegende Bildmaterial auswerteten. Abschließende Sicherheit kann nur eine genetische Analyse geben, etwa von Speichel- oder Haarproben. Die gute Qualität der Farbbilder ermöglicht den Experten im vorliegenden Fall jedoch eine Einschätzung mit hoher Wahrscheinlichkeit. Die erste Fotoaufnahme im Gebiet des Nationalparks Bayerischer Wald (Landkreis Regen) stammt vom Mai letzten Jahres. Zwei weitere Aufnahmen datieren vom Januar 2016 (Landkreise Regen und Freyung-Grafenau). Vor kurzem wurde bei der routinemäßigen Kontrolle einer Wildtierkamera ein Foto aus dem Nationalpark Bayerischer Wald (Landkreis Regen) vom 17. April entdeckt. Sechs weitere Aufnahmen aus dem gleichen Zeitraum zeigen das Tier im angrenzenden tschechischen Nationalpark Šumava.

 

 

Umgang mit Wölfen in der Region

Das LfU steht in engem Kontakt mit den unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern Regen und Freyung‑Grafenau, der Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald sowie weiteren Fachstellen. Interessenverbände und Nutztierhalter sind über das Ergebnis der Bildauswertung informiert.

Den Umgang mit einzelnen standorttreuen Wölfen in Bayern regelt der Managementplan „Wölfe in Bayern – Stufe 2“. Demnach sind unter anderem Folgen für die Weidewirtschaft und Nutztiere so gering wie möglich zu halten. Hier gilt es im weiteren Verlauf, vor Ort Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die sich nach den speziellen regionalen Anforderungen richten. In einer Landkreisrunde zum Herdenschutz sollen unter Beteiligung der verschiedenen Interessensverbände entsprechende Maßnahmen diskutiert und entwickelt werden.

Herdenschutz- bzw. Präventionsmaßnahmen können bereits in Form von Pilotprojekten über den eingerichteten Präventionsfonds finanziert werden. Hierfür stehen jährlich 100.000 Euro zur Verfügung. Bestätigte Übergriffe auf Nutztiere werden über den „Ausgleichsfonds Große Beutegreifer“ entschädigt; als Sofortmaßnahmen verfügt das LfU über mobil einsetzbare Elektrozäune, die kostenfrei ausgeliehen werden können.

 

 

Pressemitteilung / MF

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