Mi., 03.07.2019 , 10:37 Uhr
Wolbergs-Prozess: Urteil am Landgericht Regensburg gefallen
Am 60. Tag der Hauptversammlung ist das Urteil am Landgericht Regensburg im Parteispendenprozess gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs gefallen.
- Joachim Wolbergs wird lediglich in zwei Fällen der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit den Parteispenden schuldig gesprochen. In allen übrigen Anklagepunkten ist er freigesprochen worden. Eine Strafe bekommt Wolbergs aber nicht. Dies wird folgendermaßen begründet: „Der verbliebene Schuldvorwurf relativierte sich erheblich durch die Feststellung, dass der Oberbürgermeister stets im Glauben an die Zulässigkeit der Spenden und damit in einem, wenn auch vermeidbaren, Verbotsirrtum gehandelt hatte.“ Dies sei einer der Hauptgründe gewesen, warum das Gericht keine Strafe verhängt habe.
- Volker Tretzel ist in zwei Fällen der Vorteilsgewährung und fünf Fällen des Verstoßes gegen das Parteiengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500.000 Euro verurteilt worden.
- Tretzels ehemaliger Mitarbeiter Franz W. ist wegen der Beteiligung an der Organisation der Spenden als Mittäter der fünf Verstöße gegen das Parteiengesetz und der ersten Vorteilsgewährung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt worden.
- Norbert Hartel ist freigesprochen worden. Ihm konnte in den beteiligten Komplexen „Jahn Regensburg“ und „Niebelungenkaserne“ keine Beihilfe nachgewiesen werden.
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Pressemitteilung Landgericht Regensburg