Am Freitag, den 25.07.2025, kurz vor 14:00 Uhr, kam es auf dem Parkplatz eines Lebensmittelgeschäfts zu einem Verkehrsunfall. Ein Mann stieß beim Vorwärtseinparken mit seinem Pkw gegen ein anderes, ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug. Dabei entstand ein nicht unerheblicher Sachschaden.
Der Unfallverursacher stieg zunächst aus, um sich die Schäden an beiden Fahrzeugen anzusehen. Trotz des offensichtlichen Schadens entschloss er sich jedoch, den Vorfall nicht zu melden. Stattdessen verließ er den Unfallort mit seinem Fahrzeug – ein klarer Fall von Unfallflucht.
Ein unbeteiligter Zeuge, der sich zur gleichen Zeit mit seinem Pkw auf dem Parkplatz befand, beobachtete das Geschehen genau. Er verständigte umgehend die Polizei und gab eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls sowie des flüchtigen Fahrzeugs ab.
Dank der Angaben des Zeugen konnte der flüchtige Fahrer später von der Polizei ausfindig gemacht werden. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß §142 StGB.
PI Wörth an der Donau / FH