Mo., 20.09.2021 , 15:32 Uhr

Wörth an der Donau: Schleierfahnder stellen Falschgeld sicher

Das Polizeipräsidium Oberpfalz berichtet von einer Fahrzeugkontrolle, bei der die Beamten der Verkehrspolizei Regensburg Falschgeld sicherstellen konnten.

Polizeibeamte kontrollierten am 18. September 2021 auf der BAB A 3 einen Pkw. Bei dem Fahrzeugführer wurde Falschgeld sogenannte „Prop Copy“-Noten aufgefunden. Die Ermittlungen wurden von der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg übernommen. Die Polizei warnt vor den Konsequenzen, die sich durch den Erwerb mit dem Ziel des Inverkehrbringens von solchen veränderten Banknotenabbildungen ergeben können.

Am Samstag, den 18. September 2021, gegen 09.10 Uhr, unterzogen Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg einen Pkw, mit deutscher Zulassung, auf der BAB A3 im Gemeindebereich Wörth a. d. Donau, Fahrtrichtung Passau, einer Kontrolle. Im Ablagefach der Fahrertür befand sich Falschgeld, woraufhin der Pkw  genauer durchsucht wurde. Im Fahrzeug wurden insgesamt „Prop Copy“-Scheine im oberen vierstelligen Wert aufgefunden und beschlagnahmt.

Der Fahrzeugführer ein 19-jähriger Mann mit Wohnsitz in Österreich wurde wegen des dringenden Tatverdachts der Geldfälschung vorläufig festgenommen und der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg übergeben. In enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Regensburg wurden zur Sicherung des Strafverfahrens die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt. Im Anschluss wurde der Tatverdächte wieder auf freien Fuß gesetzt.

Die Polizei Oberpfalz warnt eindringlich vor der Verwendung von veränderten Banknotenabbildungen  im Zahlungsverkehr. Geldfälschung ist ein Verbrechen und wird mit hohen Strafen geahndet.

„Prop Copy“ oder auch „Movie-Money“ Noten sind veränderte Banknotenabbildungen.  Die Noten weisen in der Regel keine Imitation der Sicherheitsmerkmale auf und können daher leicht durch die Prüfmethode „Fühlen-Sehen-Kippen“ als falsch identifiziert werden. Die Mehrzahl solcher Stücke wird dennoch als grundsätzlich im Zahlungsverkehr verwechselbar eingestuft. Veränderte Banknotenabbildungen sind damit kein „Spielgeld“. Es handelt sich um Reproduktionen echter Banknoten mit zusätzlichen textlichen oder bildlichen Veränderungen. Banknotenreproduktionen sind dann Falschgeld, wenn sie mit echtem Geld verwechselt werden können und als echt in den Verkehr gebracht werden oder werden sollen.

Mehr zum Thema Falschgeld unter dem Link:

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/falschgeld/

 

Polizeimeldung

 

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