Di, 14.04.2020 , 17:47 Uhr

Wiedereröffnung von Schulen: BvLB fordert klare Mindeststandards

 In der Corona-Krise sollen in den kommenden Wochen die Schulen in Bayern schrittweise wieder geöffnet werden. Die Leopoldina hat einen Fahrplan für ein „sicheres Hochfahren“ skizziert, der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung e.V. (BvLB) begrüßt die Empfehlung der Nationalen Akademie der Wissenschaften.

„Allerdings muss der Wiedereinstieg in den beruflichen Schulalltag an Mindestanforderungen gekoppelt werden, die bundesweit einheitlich klar definiert sein müssen. Höchste Priorität hat der Gesundheitsschutz von Lehrkräften und Schülern. Daneben müssen die Risikogruppen klar benannt werden und die notwendigen hygienischen Bedingungen müssen dem Infektionsschutzgesetz genügen. Andernfalls kann der Unterricht an beruflichen Schulen nicht starten“, sagen Joachim Maiß und Eugen Straubinger, BvLB-Bundesvorsitzende, übereinstimmend.

Die logische Verkettung „Bildungseinrichtungen zuerst öffnen, damit eine gewisse Normalität im Gesellschafts- und Wirtschaftsleben Einzug halten kann“ sei schon zielführend, „nur klaffen da zwischen Theorie und Praxis gleich zahlreiche Lücken“, sagt Maiß. Der Weg zur Schule ist hochproblematisch. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, erhöht tagtäglich aufs Neue sein Infektionsrisiko und damit das seiner Mitmenschen.

Tägliche Schnelltests vor dem Schulgebäude sind nicht realistisch und stehen auch nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Der vorgeschriebene Zwei-Meter-Sicherheitsabstand in Klassenräumen hätte zur Folge, dass nur ein Drittel bis maximal die Hälfte einer Klasse gleichzeitig unterrichtet werden können.

„Um faire Chancen für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, hieße das: die Lehrkräfte müssten im Zwei- beziehungsweise Dreischichtbetrieb unterrichten. Was im Bildungsalltag unrealistisch ist“, sagt Straubinger und betont: „In der beruflichen Bildung ist in den Bundesländern mal an festgelegten Wochentagen Unterricht oder aber Blockunterricht gängiger Standard. Die übrige Zeit der dualen Ausbildung findet in den Betrieben statt. Da ist zeitlich kein Spielraum, um Unterrichtseinheiten zu strecken oder zu verlegen.“

Und weiter: Ein Mundschutz für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler ist ebenso zwingender Bestandteil wie eine ausreichende Anzahl von Desinfektionsspendern im gesamten Schulgebäude. Die Frage der Verfügbarkeit treibt bereits das gesamte Gesundheitswesen um, beides ist Mangelware.

Die sanitären Einrichtungen müssen neben der täglichen Grundreinigung mehrfach am Tag gesäubert und desinfiziert werden. Dafür müssen die Verträge mit den Reinigungsunternehmen ausgedehnt werden. Daneben müssen Einmal-Handtuchspender installiert und die Papierkörbe im Stundentakt geleert werden. Sämtliche Einrichtungsgegenstände – von Stühlen über Tische bis hin zu den Tastaturen der Computer – müssen nach jeder Unterrichtsstunde desinfiziert werden.

„Das ist nur ein Teil des Alltäglichen, der mitgedacht werden muss. Und hier brauchen wir bundesweit einheitliche Mindestanforderungen, ohne die der Schulalltag nicht funktionieren kann“, sagt Maiß. Und Straubinger ergänzt: „Die Koordination all dessen braucht eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen. Alles andere wäre grob fahrlässig und kann von den Berufsbildern nicht mitgetragen werden.“

Für die berufliche Bildung ist die vorgeschlagene Roadmap der Leopoldina, die viel Richtiges benennt, aber Vorschläge zur praktischen Umsetzung gerade im Bildungswesen vermissen lässt, noch an anderer Stelle problematisch.

„Mit den Grundschulen und der Sekundarstufe I zu starten, löst nicht das viel dringendere Problem, wie und wann die Abschlussprüfungen geschrieben werden sollen. Dafür sind 60 Prüfungstage angesetzt. Das betrifft bundesweit rund 500 000 Schülerinnen und Schüler der rund 2,4 Millionen BBS-Schüler. In einigen Bundesländern ist der Zeitkorridor mit Blick auf den Ferienkalender schon jetzt sehr ambitioniert. Deshalb müssen zuallererst die Abschlussklassen und Abiturienten wieder den regulären Präsenzunterricht aufnehmen“, fordern Maiß und Straubiger gemeinsam.

 

 

Pressemitteilung BvLB

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