Der Fall Gustl Mollath beschäftigt vom 7. Juli an das Landgericht Regensburg. Bis zum 14. August sind 17 Termine anberaumt. 42 Zeugen werden zur Vernehmung geladen, darunter Zeugen und Verfahrensbeteiligte des Ausgangsverfahrens, neue Zeugen aus dem Wiederaufnahmeverfahren, polizeiliche Ermittler und Vorgutachter. Auch drei Sachverständige wirken bei der Hauptverhandlung mit. Vom Verlauf der Beweisaufnahme hängt letztlich auch ab, ob bis zum 14. August 2014 ein Urteil ergehen kann oder über diesen Zeitpunkt hinaus Fortsetzungstermine anberaumt werden müssen.
Das Landgericht Nürnberg hatte Mollath 2006 wegen Gemeingefährlichkeit in die Psychatrie eingewiesen. Im August 2013 verfügte das OLG Nürnberg die Freilassung und die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Mollath wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung.
28.02.2014/TeS