Fr., 20.12.2013 , 10:33 Uhr

Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath: Start am 7. Juli

Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath soll am 7. Juli am Landgericht Regensburg beginnen. Dies teilte das Landgericht mit. Bis zum 14. August sind 15 Termine anberaumt.

Gustl Mollath soll dabei erneut psychiatrisch begutachtet werden, um seine Schuldfähigkeit zu überprüfen. Der 57 Jahre alte Nürnberger war jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht gewesen.

Im Sommer diesen Jahres war er entlassen worden.

 

20.12.2013/CB

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