Fr, 06.10.2017 , 16:15 Uhr

Wenzenbach: Streitthema Energie - Bürgermeister wendet sich an Häuslebauer

In Wenzenbach scheiden sich die Geister am Thema Energie: Viele Anwohner haben Sorgen, die einige davon auch uns gegenüber äußern. Es geht um die Versorgung mit Strom, Telekomunikation und Wärme. Wie uns auch Bürgermeister Sebastian Koch mitteilt, hat es bereits vor einigen Monaten Beschwerden aus der Bevölkerung gegeben.

In unserem Videobeitrag haben wir versucht, die Situation zu erklären:

Wenzenbach: Streitthema Energie
In Wenzenbach sind Häuslebauer auf dem Roither Berg verunsichert. Es geht um die Themen Strom und Wärme- und so richtig lässt das in Wenzenbach niemanden kalt.

Bürgermeister schickt offenen Brief an die (künftigen) Anwohner

Sebastian Koch, der erste Bürgermeister der Gemeinde Wenzenbach, hat heute ein Schreiben an die Bewohner des Roither Bergs gerichtet. Darin erklärt er unter anderem, dass seit der Kündigung des Vertrages seitens der Regensburg Netz AG (Ende August) kein Betreiber des Stromnetztes vorhanden sei. Diese Nachricht habe ihn natürlich alarmiert. Deshalb möchte er auf einige Vorschläge, Forderungen und Vorwürfe eingehen, die er seither von seiten der Bauherren am Roither Berg erhalten habe.

 

Aus dem offenen Brief:

 
1.Wieso hat sich die Gemeinde in ihrer Bauleitplanung auf dieses Start-up-Unternehmen einge-
lassen?
 
Unserer Gemeinde ist es wichtig, die Energiewende vor Ort voranzutreiben. Deshalb wurde der Roither Berg Grundstücksentwicklungsgesellschaft bereits zu Beginn des Bauleitverfahrens vorgegeben, dass im Baugebiet ein nachhaltiges Energiekonzept greifen soll. Dementsprechend haben wir im Bebauungsplan Platz für ein Nahstromwerk vorgesehen. Ebenso haben wir in die Hinweise des Bebauungsplans aufgenommen, dass hier die Energielieferung über ein eigenes Nahversorgungssystem erfolgt.

Wie Sie sich sicher vorstellen können, kann die Gemeinde in einem Bebauungsplan ausschließlich bauliche Vorgaben machen. Der Plan sieht also lediglich vor, dass ein Nahstromwerk errichtet wird. Die Anschluss- und Benutzungspflichten sind hingegen im Notarvertrag der Grunderwerber mit dem Bauinvestor geregelt. Zum Zeitpunkt der finalen Baurechtsschaffung Anfang des Jahres 2015 durch Satzungsbeschluss und Veröffentlichung des Bebauungsplans im Amtsblatt stand für die Gemeinde also lediglich fest, dass im Baugebiet vom Bauinvestor eine Technologie zur Energieversorgung verbaut wird, die anschließend durch eine Energiegenossenschaft, die Energieversorgung Wenzenbach oder ein regionales Energieunternehmen betrieben werden könnte. Um sicherzustellen, dass das von der Ostbayerischen Technischen Hochschule erstellte Energiekonzept tatsächlich funktioniert, hat die Gemeinde zusammen mit der Stadt Regensburg die Energieagentur Regensburg mit der Ausarbeitung einer technischen Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese Studie bescheinigte dem angedachten Energiekonzept für unser Baugebiet ein hohes Maß an Qualität und Funktionalität. Natürlich wurden die Pläne im Rahmen der Bauleitplanung auch den Fachstellen (darunter die Regierung der Oberpfalz und das Bayerwerk) zur schriftlichen Stellungnahme vorgelegt. Keine einzige Stellungnahme wies auf Risiken hinsichtlich der Energieversorgung hin. Dies wäre vor allem auch deshalb nicht möglich gewesen, weil im Rahmen der Bauleitplanung keine Wirtschaftsprüfung erfolgen kann.
 
 
2. Wieso hat die Gemeinde im Erschließungsvertrag keine dauerhafte Energiegrundversorgung
geregelt?
 
Im Januar 2015 wurde zwischen der Gemeinde und der Roither Berg Grundstücksentwicklungsgesellschaft ein Erschließungsvertrag geschlossen. Dieser regelt die erstmalige Herstellung aller Straßen- und Grünanlagen im Baugebiet. Am 13.05.2016 wurde uns das Baugebiet von der Roither Berg Grundstücksentwicklungs GmbH übergeben. Der Bauausschuss der Gemeinde beschloss am 08.11.2016 die Widmung der öffentlichen Straßen. Hätte sich der Straßengrund zu Beginn der Erschließungsarbeiten bereits im Eigentum der Gemeinde befunden, wäre bei der Verlegung von Stromleitungen wohl zunächst intensiver das Bayernwerk, unsere Konzessionärin im Gemeindegebiet, eingebunden worden. Durch die etwas außergewöhnliche Konstruktion, dass der Bauinvestor gleichzeitig auch ein Energieunternehmen betreibt und dieses mit der Verlegung entsprechender Leitungen auf seinem Grund betraute, war dies jedoch keine Option. In diesem Zusammenhang möchte ich auch nochmals betonen, dass in einem Erschließungsvertrag keine Regelungen zur dauerhaften Energiegrundversorgung eines Baugebiets getroffen werden können. Aus Gründen der Transparenz bieten wir die Einsichtnahme in unseren Erschließungsvertrag an.
 
 
3. Wieso versagt niemand der EVW den Betrieb des Stromnetzes?
 
Die Energieversorgung Wenzenbach spricht hinsichtlich des eigenen Stromnetzes von einer sogenannten Kundenanlage im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG. Ob eine Kundenanlage oder ein Netz der allgemeinen Versorgung vorliegt, entscheidet letztlich das Energieunternehmen selbst. Sollte die EVW ihr Netz diskriminierungs- und kostenfrei anderen Stromanbietern zur Verfügung stellen, liegt in der Tat eine Kundenanlage vor. Kundenanlagen erfordern keinen Netzbetreiber (§ 4 EnWG) und unterliegen nahezu keiner größeren Regulierung oder hoheitlichen Qualitätskontrolle. Die Regierung der Oberpfalz und die Landesregulierungskammer prüfen derzeit, ob tatsächlich eine Kundenanlage vorliegt. Im Falle eines Netzes der allgemeinen Versorgung müsste die EVW Netzbetreiberin werden oder das Netz an einen zugelassenen Netzbetreiber verpachten.
 
 
4. Kann ich jetzt eine Wärmepumpe in mein Haus einbauen?
 
Aus baurechtlicher Sicht sollte dies kein Problem darstellen. Letztlich müssen Sie allerdings zunächst klären, welche vertraglichen Vereinbarungen hierzu mit der Roither Berg Grundstücksentwicklungs GmbH bzw. der EVW bestehen.
 
 
5. Hat die Gemeinde einen Konzessionsvertrag mit der EVW geschlossen?
 
Mit der EVW besteht kein Konzessionsvertrag. Hierfür lassen sich verschiedene Gründe anführen. Vor allem ist aber festzuhalten, dass bis zur Definition des Netzes durch die Fachstellen (siehe Punkt 3) ein entsprechender Vertragsschluss schnell ins Leere laufen könnte.
 
 
6. Was passiert, wenn es die EVW aus diversen Gründen nicht mehr gibt?
 
Der Geschäftsführer und Gesellschafter der EVW hat uns mehrfach versichert, dass es um die wirtschaftliche Situation der EVW gut bestellt sei und man die eigenen Anlagen noch lange betreiben wolle. Hierzu habe man sich nun mit der Naturstrom AG einen fachkundigen Partner an Bord geholt. Durch die wiederholten Nachfragen der Bürgerinnen und Bürger haben wir uns aber natürlich trotzdem bzgl. eines Notfallplans Gedanken gemacht.

Die Versorgung des Gebiets mit elektrischer Energie würde allein schon aus technischer Sicht zu keinem Zeitpunkt ein Problem darstellen. Nach Rücksprache mit dem Bayernwerk könnte zudem bei einem Ausfall des Nahstromwerks relativ rasch eine mobile Heizanlage beschafft und an das Wärmenetz angeschlossen werden. Ebenso wäre denkbar, dass die Netze und das Werk von einem anderen Betreiber erworben oder gepachtet werden könnten.
 
 
7. Warum lässt uns die Gemeinde im Regen stehen?
 
Der Energiemarkt in Deutschland ist vollends privatisiert. Folglich fehlen der Gemeinde weitreichendere rechtliche Handlungsspielräume und energiewirtschaftliche Kenntnisse. In den letzten Monaten wurde von uns allerdings vielfach Kontakt zur EVW, alternativen Energieanbietern wie beispielsweise der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG oder der Bayernwerk AG, der Regierung der Oberpfalz, der Landesregulierungskammer Bayern, dem Bayerischen Gemeindetag und der Energieagentur Regensburg gesucht.
 
Unser Ziel war es dabei immer, die Situation am Roither Berg für alle Beteiligten zu verbessern. Das sogar die genannten Fachstellen nur bedingt helfen konnten, liegt auch an der sehr überschaubaren Informationslage. Bisher war es uns insbesondere nicht möglich, Verträge einzusehen, die die EVW mit Ihnen oder anderweitigen Geschäftspartnern geschlossen haben. Selbiges gilt selbstverständlich für die Konten oder Bücher des Unternehmens
 
 

Reaktion der EVW:

Die Energieversorgung Wenzenbach, kurz EVW, hat uns heute über ihren Prokuristen Tobias Baierl einige Statements zukommen lassen.

 

Frage: Anwohner haben bezüglich des Baustroms Bedenken. Eine Partei bezieht derzeit Strom vom Nachbargrundstück und fürchtet, damit könnte bald Schluss sein. Verstehen Sie die Sorgen? Haben Sie bereits eine Lösung gefunden?

Der Nachbarfall ist uns natürlich auch bekannt. Dort lag die Sache so, dass von dort der Antrag falsch, nämlich noch bei REWAG, gestellt wurde statt bei der EVW: Der Anschluss erfolgt aber sogar noch dieser Tage.

 

Frage: Auch andere Probleme bezüglich Strom / Telekomunikationsanschluss wurden uns unterbreitet. Was sagen Sie zu den Anwohnern, wenn diese mit solchen Sorgen auf Sie zukommen?


Alle Probleme, die an uns herangetragen werden, werden sukzessive behoben. Einige sind bereits beseitigt, mit allem anderen sind wir auf einem guten Weg.

 

Frage: Die Rewag wollte das Stromnetz übernehmen, der Vertrag kam nicht zustande. Was war einer ihrer Gründe, warum das nicht funktioniert hat?

Der Grund lag ausschließlich in den verschiedenen Vorstellungen der Vertragsparteien über die vertraglichen Konditionen und das Energiekonzept – nichts Außergewöhnliches im Wirtschaftsleben also. Außerdem wollten wir unser Konzept, das übrigens auch ausgezeichnet wurde, nicht abändern.

Anstelle von REWAG haben wir einen kompetenten Partner aus dem Energiesektor gefunden, der das Stromnetz, das als sog. Kundenanlage konzipiert ist, möglicher Weise bald übernehmen wird. Gerade beim Strom ist auch schon aus Gründen des öffentlichen Energiewirtschaftsrechts, das einen Grundversorgung stets sichert, überhaupt keine Gefahr für die Anschlussnehmer gegeben.

 

Bürgermeister im Gespräch

 

Bürgermeister Sebastian Koch hat uns vor dem Mikrofon einige Fragen zur aktuellen Situation in Wenzenbach beantwortet:

Rewag will Anwohnern helfen

Die Rewag hat vor, auch nachdem der Pachtvertrag beendet wurde und es keine Übernahme des Stromnetzes gab, einigen Anwohnern zu helfen:

MF

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