Do, 04.06.2020 , 17:17 Uhr

Weniger Gewalt gegen Polizeibeamte in der Oberpfalz

In Bayern ist die Zahl der Gewalttaten an Polizeibeamten gestiegen, in der Oberpfalz zeigt sich eine entgegengesetzte Entwicklung. Nichtsdestotrotz zeigt ein Fall aus Weiden, wie rücksichtslos Gewalt gegen Polizisten ausgeübt wird.

 

„Wir haben mit ausrüstungs-, fortbildungstechnischen aber auch einsatztaktischen Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Beamtinnen und Beamten in der Oberpfalz bestmöglich im Einsatz vor Gewalt anderer geschützt sind. Dass die Zahlen der Angriffe gegenüber der Polizei gesunken sind, freut uns einerseits. Andererseits ist jede Widerstandshandlung eine zu viel!“ – so Polizeipräsident Norbert Zink.

Waren es im Jahr 2018 noch 647 Taten, bei denen Angriffe gegenüber Beamtinnen und Beamten erfolgten, so sind es 2019 54 Fälle weniger. Demnach kam es 593 Mal zu einer Anzeige wegen Widerstands bzw. tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte. Im bayernweiten Trend sind Oberpfälzer Polizisten damit am wenigsten Gewalt anderer ausgesetzt.

 

Gewalt gegen Polizisten in Städten und Landkreisen:

Die nachfolgende Tabelle zeigt die regionale Verteilung der Jahre 2018 und 2019 in der Oberpfalz:

 

Städte und Landkreise

2018

2019

Stadt Amberg

63

67

Stadt Regensburg

179

173

Stadt Weiden

58

61

Lkr. Amberg-Sulzbach

29

29

Lkr. Cham

87

53

Lkr. Neumarkt i.d.OPf.

40

28

Lkr. Neustadt a.d.WN

51

28

Lkr. Regensburg

37

50

Lkr. Schwandorf

87

83

Lkr. Tirschenreuth

16

21

Bei 482 Tatverdächtigen waren die meisten Tathandlungen Beleidigungen, Schlagen oder Treten.

1431 Polizeibeamtinnen und -beamten in der Oberpfalz wurden 2019 Opfer von gewaltsamen Übergriffen. Dabei wurden zwei von ihnen schwer verletzt. Die Anzahl der verletzten Beamtinnen und Beamten sank damit zwar im Vergleich zum Vorjahr, jedoch muss jeder Fall im Einzelnen betrachtet werden. Besonders besorgniserregend zeigte sich ein Fall aus dem Bereich Weiden, bei dem ein 23-jähriger Fahrzeugführer sogar in Kauf genommen hatte, einen Polizisten zu überfahren. Hierbei wurde das priorisierte Verfahren angewandt.

 

Priorisiertes Verfahren

Das Polizeipräsidium Oberpfalz kam mit den Justizbehörden bereits im Jahre 2018 überein, besonders aufsehenerregende bzw. sozialwidrige Gewaltdelikte zum Nachteil von Einsatzkräften beschleunigt zu bearbeiten.

Ziel war es, mit einem geringeren zeitlichem Abstand zur Tat deutlicher auf das Unrechtsbewusstsein des Täters einzuwirken und den präventiven Effekt „Die Strafe folgt auf dem Fuße“ zu fördern.

Die Schwere der Tat, das Vorgehen, die Motivation und die Person des Täters sowie die Auswirkungen auf das Opfer wurden dabei als entscheidende Indikatoren für eine Priorisierung erkannt.

Mit einheitlichen und hohen Qualitätsstandards bei der Bearbeitung werden Sachbehandlung unter frühzeitiger Einbindung der Justizbehörden priorisiert. Zügige polizeiliche Ermittlungen, wie auch eine enge Zusammenarbeit mit der Justiz, eine beschleunigte Vorlage der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und eine möglichst zeitnahe Anklage sind seitdem die obersten Maxime für die Durchführung eines effektiven und priorisierten Strafverfahrens.

 

Freiheitsstrafe im priorisierten Verfahren nach 6 Wochen für rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer

Ein Mann wurde am 03.04.2020, gegen 00.45 Uhr, in Weiden/Floß mit seinem Pkw von einer uniformierten Streife der Polizeiinspektion Neustadt a. d. Waldnaab in der Ortschaft Boxdorf, im Gemeindebereich Floß, routinemäßig angehalten. Die Beamten wollten den Verkehrsteilnehmer zu einem Verstoß gegen die damals bestehenden Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz befragen und stellten bei der Kontrolle des Verkehrsteilnehmers Anzeichen für einen vorangegangenen Drogenkonsum fest. Als sich einer der beiden Polizeibeamten auf der Fahrerseite in das Fahrzeuginnere beugte, gab der Verkehrsteilnehmer unvermittelt Vollgas und drohte an den nächsten Baum fahren zu wollen.

Der Polizeibeamte wurde bei offener Fahrertüre, halb im Fahrzeuginneren hängend, ca. 80 Meter auf der Straße mitgeschleift, ehe er sich in höchster Not und um schwerwiegendere Folgen zu vermeiden aus dem Fahrzeug fallen ließ. Er kam verletzt im Straßengraben zum Liegen. Deutliche Abschürfungen im Gesicht und Prellungen am ganzen Körper waren für ihn die Folge.

Der Beschuldigte nutzte die Gelegenheit zur Flucht und ließ sich Stunden später von den Ermittlern der mit der Sachbearbeitung beauftragten Verkehrspolizeiinspektion Weiden i.d.OPf. widerstandslos festnehmen. Das Verfahren wurde in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. als sogenanntes priorisiertes Verfahren geführt.

Der Angeklagte räumte in der Hauptverhandlung am 15.05.2020 die zur Last gelegten Taten umfassend ein und entschuldigte sich bei dem verletzten Polizeibeamten. Der verletzte Polizeibeamte konnte sein Dienst mittlerweile wieder antreten.

Das Amtsgericht Weiden sanktionierte das rücksichtslose Fehlverhalten mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, sowie weiteren Auflagen.

„Nicht einmal sechs Wochen nach der Tat wurde das Verfahren abgeschlossen. Das ist das Ergebnis der hervorragenden Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, ohne die eine derartig schnelle Abarbeitung des Verfahrens nicht möglich gewesen wäre.“, so Polizeipräsident Norbert Zink. 

Zink erhofft sich mit diesem Urteil, dass potenzielle Gewalttäter von solchen Taten abgeschreckt werden.

 

BodyCam zeigt Wirkung

Neben der Abarbeitung im priorisierten Verfahren zeigt auch die BodyCam präventive Wirkung, die in Einsätzen von den Beamtinnen und Beamten getragen und rechtlich zulässig, lageangepasst eingeschaltet wird.

Beispielsweise kam es am 19.08.2019 am Domplatz in Regensburg zu Randalen, bei denen zuerst die Dienstwagen beschädigt und im späteren Verlauf sogar die eingesetzten Kräfte mit Pflastersteinen beworfen wurden. Nicht zuletzt wegen der Body-Cam – Aufzeichnungen konnte das Geschehen professionell ausgewertet und Anzeigen wegen besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs/ Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Gefangenbefreiung und Beleidigung erstattet werden.

 

„Jede Handlung, sowie bereits jeder Versuch, gewalttätig gegen die Oberpfälzer Polizei vorzugehen, wird konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht. Der Schutz der eingesetzten Kräfte hat oberste Priorität!“, so Polizeipräsident Norbert Zink.  

 

 

Pressemeldung Polizeipräsidium Oberpfalz

 

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