Fr., 04.06.2021 , 14:54 Uhr

Weitreichende Lockerungen für den Amateursport in Bayern

Der Bayerische Fußball-Verband fasst die den Amateurfußball in Bayern betreffenden Beschlüsse des Ministerrats zusammen.

So sind jetzt zum Beispiel bei Sportveranstaltungen im Freien wieder 500 Zuschauer erlaubt. Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 entfällt auch die Obergrenze für das Mannschaftstraining. Die Beschlüsse des Kabinetts haben wir bereits hier zusammengefasst.

 

Die Pressemitteilung des BFV

Gute Nachrichten für die Amateurfußballer*innen in Bayern: Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat nach dem Treffen des Ministerrates an diesem Freitagmittag weitreichende Lockerungen für den Amateurfußball im Freistaat bekanntgegeben: So entfällt ab Montag, 7. Juni 2021, bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 die Gruppenobergrenze (bislang 25 Personen) für das Mannschaftstraining. Auch Amateurfußballspiele sind dann wieder mit bis zu 500 Zuschauern erlaubt. Gestattet ist mit Inkrafttreten der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BaylfSMV) auch die Sportausübung in geschlossenen Räumen unter denselben Rahmenbedingungen, auch Vereinsversammlungen sind wieder möglich.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100, so ist weiterhin ein aktueller Negativ-Test (CR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests) in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen; in Gebieten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht. Corona-Genesene und vollständig Geimpfte sind grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen. Tests, die zum Beispiel in Schule, KiTa oder Arbeitsstätte durchgeführt werden, sind ab Montag ebenfalls als Nachweis zulässig.

„Nach zuletzt nur zaghaften und mit hohen Hürden sowie reichlich Frustpotenzial verbundenen Öffnungen sind die jetzt verkündeten Lockerungen ein großer Schritt zurück zu mehr Normalität. Damit werden Sehnsüchte gestillt. Endlich können unsere Fußballerinnen und Fußballer wieder nahezu uneingeschränkt ihrem Hobby nachgehen. Und mit den Zuschauerinnen und Zuschauern wird auch die Lebensfreude auf unsere Sportplätze und in die Stadien zurückkehren, die unseren Amateurfußball über Generationsgrenzen hinweg so besonders machen“, sagt BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher.

Was die Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen im Freien angeht, so sind 500 Besucher*innen erlaubt, wenn diesen feste Sitzplätze zugeordnet werden können. Auf Sportanlagen, so heißt es von der Bayerischen Staatsregierung, wird die Zahl der Teilnehmer*innen im Rahmenkonzept nach der Größe der jeweiligen Sportanlage sachgerecht begrenzt. Der Bayerische Fußball-Verband rät den Sportanlagenbetreibern dazu, diese Begrenzung mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde im Vorfeld entsprechend abzustimmen. In der Zuschauerfrage bedarf es bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 eines Testnachweises der Besucher*innen.

Auch Vereinsversammlungen sind ab Montag wieder möglich: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 draußen mit bis zu 50, drinnen mit bis zu 25 Teilnehmer*innen – bei einer Inzidenz unter 50 draußen mit bis zu 100, drinnen mit bis zu 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen nicht Geimpfte oder Genesene eines negativen Tests.

Pressemitteilung

 

BLSV: Gesamter Sport wieder möglich

Ab Montag, 7. Juni 2021, ist aufgrund sinkender Inzidenzzahlen und zunehmender Impfungen der gesamte Sport in Bayern wieder möglich! Dies hat die bayerische Staatsregierung heute nach weiteren intensiven Gesprächen zwischen dem BLSV und der Politik auf den Weg gebracht. Insbesondere der Kontaktsport in Hallen ist somit wieder zulässig.

Abhängig sind die Rahmenbedingungen für die Sportausübung von den lokalen Inzidenzwerten. Hier sind bei höheren Werten über 50 Testungen der Teilnehmer weiterhin notwendig. Gruppengrößen entfallen grundsätzlich, bei Inzidenzen über 50 ist jedoch ein Test erforderlich. Ebenso bestimmt sich die Anzahl der Teilnehmer im Hallensport bei erhöhten Inzidenzwerten von der Hallengröße. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 sind 500 Zuschauer mit Test zulässig, bei einer Inzidenz von unter 50 sind 500 Zuschauer ohne Test erlaubt, jeweils im Außenbereich.

Der Schulsport wird von der Maskenpflicht befreit. Außerdem gelten die Tests aus der Schule auch für andere Aktivitäten mit Testpflicht (also z. B. für den Vereinssport am gleichen Tag). Damit wird einer Forderung des BLSV entsprochen, die ihm besonders wichtig war, um seine Vereine zu entlasten.

Die neue Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am kommenden Wochenende veröffentlicht wird, gilt ab Montag, 7. Juni 2021.

BLSV-Präsident Jörg Ammon: „Danke für die Disziplin!“

Ich freue mich, dass weitere Lockerungen möglich sind“, sagt der Präsident des Bayerischen Landes-Sportverbandes, Jörg Ammon. „Mein ganz besonderer Dank gilt unseren im bayerischen Sport organisierten Sportlerinnen und Sportlern: Denn sie haben die auch persönlich stark einschränkenden Regelungen grundsätzlich diszipliniert beachtet und so ihren Teil dazu beigetragen, dass wir Schritt für Schritt der normalen Sportausübung wieder näherkommen können. Die heute beschlossenen Regelungen sind ein weiterer wichtiger Schritt zurück zur Normalität. Somit können unsere Sportlerinnen und Sportler zum nahezu uneingeschränkten Sportbetrieb zurückkehren. Hoffentlich setzt sich die positive Entwicklung der Inzidenzwerte fort, so dass alle wieder zu ihrem geliebten Sport wie vor der Pandemie zurückkehren können.

Weitere Informationen ab Montag, 7. Juni 2021

Nach Veröffentlichung der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am Wochenende wird der BLSV ab Montag wieder seine Vereine, Sportlerinnen und Sportler sowie die Sportfachverbände umfassend über alle neuen Regelungen informieren. Außerdem veröffentlicht der BLSV am heutigen Abend auf dem YouTube-Kanal „BLSV TV“ sowie auf seinen Social Media-Kanälen eine Videobotschaft des bayerischen Sportministers, Joachim Herrmann, an die Sportlerinnen und Sportler.

Pressemitteilung

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