Fr, 03.12.2021 , 12:19 Uhr

Weitere Verschärfungen in Bayern: 2G in Handel und Außengastronomie, Geisterspiele...

Laut Markus Söder gebe es eine leichte Beruhigung des Infektionsgeschehens, aber die Lage bleibe weiterhin ernst. Die Inzidenz sinkt zwar, trotzdem ist die Belastung auf den Intensivstationen weiterhin hoch. Das Bayerische Kabinett hat heute weite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.

Bereits am Donnerstag hatte der Ministerpräsident nach der Bund-Länder-Runde weitere Maßnahmen angekündigt.

Die Inzidenz bei Ungeimpften liege derzeit bei 1.600, die der Geimpften bei knapp über 100. Deshalb müsse es vor allem für Ungeimpfte weitere Einschränkungen geben.

Bund und Länder planen außerdem einen Ausbau des „Booster-Managements“. Impfstoffe müssen besser verteilt und in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. „Der Impfstoff muss fließen!“, so Söder.

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird deshalb zum 4. Dezember 2021 angepasst und gelte voraussichtlich bis 15. Dezember, da eine Infektionsschutzverordnung laut Söder immer vier Wochen in Kraft sei.

 

Vorbereitung einer Impfpflicht

Am 1. Februar 2022 soll die Impfpflicht in Kraft treten. Zuvor müsse aber noch der Ethikrat entscheiden und der Bundestag dies dann beschließen.

 

Neue beschlossene Verschärfungen:

 

2G im Handel ab 08.12.

Im bayerischen Einzelhandel haben vom kommenden Mittwoch (8. Dezember) an nur noch Geimpfte und Genesene Zugang – ausgenommen sind Einkäufe für den täglichen Bedarf. Das hat das bayerische Kabinett am Freitag beschlossen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) anschließend mitteilte. Damit setzt die Staatsregierung einen Bund-Länder-Beschluss vom Donnerstag um.

 

Auszug aus dem Bericht der Kabinettssitzung: 

Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist nur unter 2G-Bedingungen gestattet, soweit sie nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Diese Bestimmung tritt – um den Geschäften Zeit zur Vorbereitung zu geben – erst am 8. Dezember 2021(Mittwoch) in Kraft.

Zum täglichen Bedarf gehören in Anlehnung an den Katalog der Bundesnotbremse insbesondere:

 

2G in der Außengastronomie

Für gastronomische Angebote im Freien gilt in Bayern künftig ebenfalls die 2G-Regel, Zugang also nur für Geimpfte und Genesene.

Zudem bekommen die Kommunen die Möglichkeit, ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen umzusetzen. Damit solle laut Söder auch der übermäßige Verkauf von Glühwein – und damit die Bildung eines Ersatz-Weihnachtsmarktes – unterbunden werden.

 

„Für gastronomische Angebote unter freiem Himmel gelten künftig die gleichen Beschränkungen wie für gastronomische Angebote in geschlossenen Räumen, das bedeutet insbesondere Zugangsbeschränkungen nach 2G. Auf belebten öffentlichen Flächen bleibt außerdem der Konsum von Alkohol untersagt; die Örtlichkeiten sind von den Kreisverwaltungsbehörden festzulegen.“ – Bericht der Kabinettssitzung

 

Geisterspiele ab 04.12.

In Bayern werden unter anderem Fußballspiele vorerst ohne Zuschauer stattfinden. Das bayerische Kabinett beschloss am Freitag inmitten der vierten Corona-Welle eine entsprechende Verschärfung der Maßnahmen. Die neuen Beschlüsse gelten bereits ab diesem Samstag und betreffen den gesamten «Profisport für überregionale Ligen», wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf der anschließenden Pressekonferenz verkündete.

Die Heimspiele von Fußball-Bundesligist FC Augsburg gegen den VfL Bochum sowie des Zweitligisten 1. FC Nürnberg gegen Holstein Kiel müssen am Samstag somit vor leeren Rängen stattfinden. Bis wann die Regelung gilt, sagte Söder zunächst nicht.

 

“ Zu großen überregionalen Sportveranstaltungen, insb. den Spielen der Bundesligen, sind keine Zuschauer zugelassen („Geisterspiele“). Ausgenommen sind die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb sowie für die mediale Berichterstattung erforderlichen Personen, wenn sie die für 2G plus üblichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.“ – Bericht der Kabinettssitzung

 

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Sobald der Bund die rechtlichen Grundlagen durch Änderung der Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung schafft, werden die Kontaktbeschränkungen entsprechend dem gestrigen MPK- Beschluss weiter verschärft:

Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dann auf den eigenen Hausstand sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands beschränkt. Dies gilt nicht für Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

Bis zum Inkrafttreten dieser Regelung dürfen Ungeimpfte und Nichtgenesene sich nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten sowie Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Acht.

 

Private Feiern mit max. 50 Personen innen

Bayern ist derzeit mit Blick auf das Infektionsgeschehen insgesamt ein hoch belastetes Gebiet. Sobald der Bund die erforderliche Rechtsänderung vornimmt, gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften für Geimpfte und Genese in Umsetzung des gestrigen MPK-Beschlusses eine Teilnehmergrenze von 50 Personen indoor und 200 Personen outdoor.

 

Zusatzhilfe für Schausteller

Der Freistaat Bayern will den vom Ausfall der Weihnachtsmärkte betroffenen Händlern einen Ausgleich für ihre entgangenen Einnahmen zahlen. Das Kabinett beauftragte am Freitag das Wirtschaftsministerium, ein entsprechendes Konzept für die Zahlung eines Unternehmerlohns an Marktbeschicker und Schausteller zu erarbeiten. Der Lohn von bis zu 1500 Euro monatlich könnte für den Zeitraum vom 1. November bis 31. März gezahlt werden – zusätzlich zu den Hilfen vom Bund. «Ich denke, das ist ein gutes Signal», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Die Marktleute sind von den aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffen. Sie sind von der Absage der Märkte zum Teil während des Aufbaus ihrer Buden überrascht worden. Ein Großteil der Investitionen für die Weihnachtsmarktsaison 2021 war bereits längst getätigt. Die dem gegenüberstehenden Einnahmen bleiben aber fast komplett aus.

 

Schule und Kita

 

Bayern will künftig auch Kinder in Kindertagesstätten verpflichtend auf Corona testen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte, das Sozialministerium solle bis Dienstag einen Vorschlag für eine Testpflicht auch in der Kita machen. Dies müsse allerdings praktikabel und umsetzbar sein und nicht zu einer Überlastung des Personals führen.

Bisher werden Grundschulkinder zwei Mal pro Woche einem Pooltest unterzogen. Für Kindertagesstätten ist das Testen derzeit noch freiwillig, es gibt dafür Test-Angebote. Gegen eine Testpflicht für die ganz Kleinen hatte sich Widerstand aus der Elternschaft geregt.

 

Silvester

Wie bereits im vergangenen Jahr wird auch in diesem Jahr das Verkaufen von Böllern verboten und es soll ein Ansammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen geben.

An Silvester und am Neujahrstag sind Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Soweit rechtlich möglich soll ein Feuerwerksverbot durch die Kommunen auf öffentlichen Plätzen erlassen werden. Der Bund ist aufgefordert, wie im letzten Jahr ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik zu erlassen.

 

dpa/Bayerische Staatskanzlei / MB

Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

02.06.2023 Bayern: Aiwanger will längere Frist für Rückzahlung von Corona-Hilfen «Wir erhalten viele Anfragen zum aktuellen Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe. Die Steuerberater arbeiten auf Hochtouren. Kein bayerisches Unternehmen soll aufgrund der Soforthilfe-Rückmeldung unter vermeidbaren Zeitdruck geraten», sagte der Freie-Wähler-Chef am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Viele Betriebe, die in der Pandemie Soforthilfen erhalten haben, hätten sich noch nicht am laufenden Rückmeldeverfahren beteiligt. Eigentlich endet die 30.04.2024 Bayern: Zahl der Arbeitslosen sinkt saisonüblich im April Die Arbeitslosenzahlen für April sind saisonüblich gesunken. Einen Überblick der Zahlen für Ostbayern finden Sie auf dieser Seite. 25.04.2024 EU-Parlament stimmt schwächeren Umweltauflagen für Bauern zu Mehr als 100.000 Landwirte haben Anfang des Jahres europaweit gegen die europäische Agrarpolitik protestiert. Jetzt geht Brüssel einen Schritt auf die Landwirte zu. Das Europaparlament nickt abgeschwächte Umweltvorgaben ab. 28.03.2024 Bayern: Zahl der Arbeitslosen sinkt im März minimal Zu Beginn des Jahres 2024 ist die Arbeitslosigkeit in Bayern saisonbedingt angestiegen.