Fr., 30.04.2021 , 14:01 Uhr

Wegen Geflügelpest: Stallpflicht gilt weiterhin - Beobachtungsgebiet im westlichen Landkreis aufgehoben

Das nach einem Geflügelpestausbruch im Landkreis Schwandorf für einige Bereiche im westlichen Landkreis Cham (in den Gemeinden Reichenbach, Roding, Wald, Walderbach und Zell) angeordnete Beobachtungsgebiet wird zum 3. Mai 2021 aufgehoben. Die Geflügelpest in den beiden Ausbruchsbetrieben ist erloschen. Die Beschränkungen für Geflügelhalter wie das Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, frischem Fleisch von Geflügel und Federwild, Eiern sowie von Geflügel und Federwild stammenden sonstigen Erzeugnisse und tierischen Nebenprodukten in einen oder aus einem dort befindlichen Bestand gelten nicht mehr.

Es sind jedoch weiterhin alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter im gesamten Landkreis Cham verpflichtet, das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Abdeckungen zu halten. Die seit 1. April geltende Stallpflicht kann im Landkreis Cham noch nicht aufgehoben werden, weil bei einer erst am 26. April 2021 aufgefundenen Graugans aus dem Landkreis Cham das Influenzavirusgenom H5N8 (Geflügelpest/Vogelgrippe) nachgewiesen wurde. Nach den Vorgaben der Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kann eine Aufhebung frühestens zum 10. Mai 2021 erfolgen, soweit keine weiteren Fälle festgestellt werden.

 

pm/MS

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