Di, 19.01.2021 , 11:10 Uhr

Wegen Corona-Impfung: Schreiben für Ü80-Jährige im Landkreis Kelheim

Im Landkreis Kelheim werden die über 80-Jährigen in einem Schreiben des Landratsamtes über die Corona-Impfung informiert. Da der Impfstoff momentan noch nicht für alle Bürger ausreicht, werden in der ersten Phase nur Personengruppen mit höchster Priorität geimpft. Dazu zählen unter anderem alle über 80-Jährigen. 

Damit sich die Seniorinnen und Senioren umfassend über die Möglichkeit der kostenlosen Impfung informieren können, erhalten diese demnächst ein Schreiben des Landratsamtes Kelheim, unterzeichnet von Landrat Martin Neumeyer. Dem Brief sind des Weiteren ein Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 sowie ein Präventionsschreiben der Niederbayerischen Polizei angefügt.

Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) erstellt und versendet das Dokument für den Landkreis Kelheim im Zeitraum von Mitte Januar bis Anfang Februar. Die Kosten hierfür trägt der Freistaat Bayern.

In dem Schreiben werden unter anderem wichtige Fragen zur Coronaimpfung beantwortet.

Textauszug aus dem Anschreiben:

„Für die Terminvergabe bitten wir, Ihre Personalien, Ihre Adresse sowie eine telefonische Erreichbarkeit anzugeben. Dies ermöglicht es, Ihnen bei Bedarf weitere Informationen zukommen zu lassen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Zur Impfung selbst sollten, falls vorhanden, der Impfausweis, der Allergiepass und medizinische Unterlagen wie ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste mitgebracht werden.“

Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, gehören zu einer von fünf Gruppen mit dem stärksten Risiko für eine schwere Erkrankung. Sie stehen daher bei der Impfreihenfolge an vorderster Stelle und genießen die höchste Priorität. Damit sind über 80-Jährige bereits jetzt berechtigt, aber selbstverständlich nicht verpflichtet, sich gegen das Coronavirus und die Erkrankung COVID-19 impfen zu lassen.

Im Landkreis Kelheim ist eine Impfung im ehemaligen Landratsamt Kelheim möglich, bereits vorhandene Büro- und Funktionsräume wurden hierfür umfunktioniert.

 

Landratsamt Kelheim/MB

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