Do., 09.07.2020 , 11:16 Uhr

Wegen Corona: Hunderte Verfahren an bayerischen Verwaltungsgerichten

Durch die Corona-Krise sind auch die Gerichte in Bayern gefordert. Auch jetzt – nach weitreichenden Lockerungen sind noch mehr als 60 Normenkontrollverfahren und 7 Eilverfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am Laufen. 

 

«Das sind alles Verfahren, die sich direkt mit Maßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes auseinandersetzen», erklärte VGH-Sprecherin Franziska Haberl am Mittwoch in München. Die Verwaltungsgerichte seien noch mit mehr als 50 Klagen und zehn Eilverfahren wegen der Corona-Maßnahmen beschäftigt.

Dabei seien viele Verfahren zu den Regelungen in der Corona-Krise längst abgeschlossen: Der VGH urteilte den Angaben nach schon in mehr als hundert Eilverfahren und 20 Normenkontrollverfahren. «Geklagt hatten Privatpersonen, aber auch Unternehmen», sagte Haberl. Wie lange die Corona-Krise den Verwaltungsgerichtshof noch beschäftigen werde, sei unklar.

Die sechs Verwaltungsgerichte hätten vor allem über Ausnahmeregelungen für Veranstaltungen oder Versammlungen entschieden – in mehr als 170 Eil- und 50 Hauptsacheverfahren. Zuletzt scheiterte die AfD-Fraktion am Verwaltungsgericht München mit ihrem Eilantrag gegen die Maskenpflicht im bayerischen Landtag.

Die Staatsregierung hatte in den vergangenen Monaten eine ganze Fülle von Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen beschlossen, um das Coronavirus einzudämmen. Die weit überwiegende Mehrzahl der Regelungen wurde von den Gerichten bestätigt, insbesondere zu Beginn der Krise. Mittlerweile aber gibt es mehrere Gerichtsentscheidungen, in denen einzelne Maßnahmen für unrechtmäßig erklärt wurden. So kippte der Verwaltungsgerichtshof beispielsweise die Sperrstunde für Restaurants und Biergärten.

Über die Erfahrungen in der Corona-Krise wollen sich am Donnerstag die Präsidenten der Verwaltungsgerichte mit der Präsidentin des Verwaltungsgerichtshofs austauschen. Bei der Jahrestagung in Bayreuth werde auch die Einführung von Videoverfahren diskutiert.

«Rechtlich sind Verfahren per Video schon länger möglich. Bei uns sind die Sitzungssäale aber noch nicht technisch ausgestattet», berichtete Franziska Haberl. Auch über mobiles Arbeiten wolle man sich austauschen. «Das sind alles Themen, mit denen sich die Gerichte durch die Corona-Krise jetzt unweigerlich beschäftigen müssen.»

 

dpa/MB

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