Mi, 18.11.2020 , 12:38 Uhr

Wegen Corona: Bayerischer Heilbäder-Verband fürchtet Heilbäder-Pleite

Der Bayerische Heilbäder-Verband (BHV) sieht auf seine Mitglieder am Ende des Corona-Jahres existenzielle Not zukommen und fordert von der Staatsregierung einen Rettungsfonds. Die beiden Lockdowns hätten für die Heilbäder und Kurorte dramatische finanzielle Folgen, sagte Vorsitzender Alois Brundobler am Mittwoch im niederbayerischen Bad Füssing beim Bayerischen Heilbädertag.

«Alleine bei den Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen haben wir bisher ein Minus von mindestens 10,4 Millionen Euro. Da sind die Folgen des zweiten Lockdowns noch gar nicht mit eingerechnet.» Heilbäder und Kurorte seien dringend auf zusätzliche staatliche Hilfe angewiesen. «Mit einer Brutto-Wertschöpfung von 4,5 Milliarden Euro und 100.000 Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sind wir ein starker Pfeiler in der Gesundheitswirtschaft und im Tourismus.» In einem Brandbrief an Ministerpräsident Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Gesundheitsministerin Melanie Huml fordert der BHV angesichts der dramatischen Corona-Folgen einen Rettungsfonds mit direkten Finanzhilfen.

Die Mitglieder hätten in den vergangenen Jahren kräftig investiert. Die Abzahlung der Kredite werde lange dauern, sagte Brundobler. «Wir warnen vor einer Zahlungsunfähigkeit.» Zahlungsunfähige Heilbäder und Kurorte wären nicht nur für das Gesundheitswesen, sondern auch für den Tourismus verhängnisvoll.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) zufolge «hat die Pandemie deutlich gemacht, wie wichtig unsere Gesundheit ist. Das Geschäftsmodell von Heilbädern und Kurorten ist also aktueller denn je». Er sei überzeugt, dass die Heilbäder nach der Krise an ihren Erfolg anschließen werden – mit Unterstützung von Freistaat und Bund.

Gesundheits-Staatssekretär Klaus Holetschek sagte, der Freistaat stelle den Kurorten und Heilbädern zehn Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich für einen pauschalen Ausgleich von Mindereinnahmen aus Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen zur Verfügung.

Brundobler verwies darauf, dass Kurorte im Vergleich zu anderen Kommunen hohe Ausgaben für den Unterhalt von Kurparks, Kurorchester und Thermen hätten – was laut Gemeindeordnung freiwillige Leistungen seien. Bad Füssing beispielsweise müsste nun einen Kredit aufnehmen, um diese Kosten zu finanzieren. «Das ist jedoch nicht möglich, weil auf freiwillige Leistungen keine Kredite aufgenommen werden dürfen. Die Bedarfszuweisung im Kommunalen Finanzausgleich wird auch nur für Kosten gewährt, die Pflichtleistungen betreffen.»

 

dpa/Bayerischer Heilbäder-Verband/MB

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