Do, 02.01.2014 , 13:24 Uhr

Was Bürger und Wirtschaft 2014 erwartet - Neues in der Sozialpolitik

 Auch im sozialpolitischen Bereich gibt es 2014 zahlreiche Änderungen. Einige müssen aber erst noch im kommenden Jahr beschlossen werden (*):

RENTE I(*): Die etwa 20,5 Millionen Rentner können Mitte des Jahres mit einer Erhöhung ihrer Bezüge um voraussichtlich gut zwei Prozent rechnen. Im Osten dürfte der Aufschlag etwas höher ausfallen als im Westen. Der Durchschnittsrentner kann Schätzungen zufolge im Westen mit einem Plus von etwa 24 Euro rechnen, im Osten gibt es rund 30 Euro mehr. Der exakte prozentuale Anpassungssatz wird im März bekanntgegeben, wenn die Daten der Lohnentwicklung vorliegen.

RENTE II(*): Union und SPD wollen die gesetzlich Anfang 2014 fällige Senkung des Rentenbeitragssatzes von 18,9 auf 18,3 Prozent ausfallen lassen – und diesen per Gesetz bei 18,9 Prozent festschreiben. Das bringt der Rentenversicherung sechs bis sieben Milliarden Euro mehr ein. Das Geld soll in neue Leistungen wie die verbesserte Mütterrente, die abschlagfreie Rente für langjährig Versicherte und höhere Erwerbsminderungsrenten fließen. Den Beitragszahlern – Arbeitgebern und Arbeitnehmern – entgeht damit umgekehrt eine Entlastung von knapp sechs Milliarden Euro.

RENTE III: Auf dem Weg zur schrittweisen Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre wird die dritte Stufe erreicht: Wer im kommenden Jahr 65 wird – das sind die Angehörigen des Geburtsjahrgangs 1949 – und abschlagfrei in Rente gehen will, muss drei Monate über den 65. Geburtstag hinaus arbeiten.

HARTZ IV: Für die gut sechs Millionen Bezieher von Hartz-IV-Leistungen gibt es mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 382 auf 391 Euro. Das ist ein Plus von 2,35 Prozent. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie jeweils 353 Euro, acht Euro mehr als bisher. Für Kinder gibt es einen vom Alter abhängigen Zuschlag zwischen 5 und 7 Euro.

ARBEITSMARKT: Vorbeugend wurde die verlängerte Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von zwölf Monaten für 2014 erneuert. Das soll im Fall eines Abschwungs Arbeitslosigkeit vermeiden helfen. Sonst wäre die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld mit dem Jahreswechsel auf die gesetzlich vorgesehene Dauer von sechs Monaten zurückgefallen. Das erweiterte Kurzarbeitergeld hatte in der Krise 2008/2009 Massenarbeitslosigkeit verhindert.

GESUNDHEIT: Kurz vor dem Jahreswechsel hat die große Koalition auf den allerletzten Drücker verhindert, dass die Preisbremse für patentgeschützte Medikamente wegfällt. Das erspart den Krankenkassen – und damit den Beitragszahlern – Mehrausgaben von schätzungsweise 500 Millionen Euro pro Jahr. Derzeit sind die Preise für diese Medikamente durch das Moratorium eingefroren. Der Hersteller-Zwangsrabatt für Arzneien von derzeit 16 Prozent reduziert sich mit dem Jahreswechsel auf 6 Prozent. Er soll aber nach dem Willen der großen Koalition aber demnächst auf 7 Prozent angehoben werden.

PFLEGE: Die meisten Pflegeeinrichtungen schneiden beim «Pflege-TÜV» mit «sehr gut» ab. Ein neues Benotungssystem legt die Messlatte für die Beurteilung vom 1. Januar an höher. Die Regelung gilt zunächst jedoch nur für Pflegeeinrichtungen, also die stationäre Pflege. Ambulante Pflegedienste werden nach wie vor nach den alten Kriterien bewertet. Pflegeeinrichtungen und -dienste werden regelmäßig unangemeldet überprüft.

BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN: Für Arbeitnehmer, die mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdienen, steigen die Sozialabgaben. Grund ist die Anpassung der Beitragsgrenzen an gestiegene Einkommen. Bis zu diesen Grenzen – sie sind in der Renten- und Arbeitslosenversicherung höher als in der Kranken- und Pflegeversicherung – müssen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber Sozialbeiträge entrichten. Was darüber liegt, ist beitragsfrei. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer ist von der Anhebung nicht betroffen. Der Monatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag 2012 im Schnitt bei knapp 3400 Euro brutto.

Die Beitragsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 150 auf 5950 Euro Bruttomonatseinkommen. In Ostdeutschland gibt es eine Erhöhung um 100 auf 5000 Euro. Der Renten-Beitragssatz beträgt bundesweit 18,9 Prozent, der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent vom Bruttoverdienst.

Die in der Kranken- und Pflegeversicherung für ganz Deutschland geltende einheitliche Beitragsbemessungsgrenze steigt um 112,50 Euro auf 4050 Euro vom Monatsbrutto. Der GKV-Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte. Eine höhere Belastung entsteht also für Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von mehr als 3937,50 Euro.

ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT: Das uneingeschränkte Recht, in Deutschland eine Arbeit zu suchen, gilt nun auch für Bürger aus Bulgarien und Rumänien. Es sind die ärmsten Länder innerhalb der EU. Erwartet werden nach jüngsten Prognosen bis zu 180 000 Zuwanderer. Sie können nun ohne Arbeitserlaubnis hierzulande einen Job suchen.

GESUNDHEIT/PFLEGE: Zum 1. Januar wird die Ausbildung zum Rettungsassistenten reformiert – mit längerer Dauer und konkreten Ausbildungszielen. Durch eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte wird das Examen entzerrt. Zudem müssen Pflegeheime den Pflegekassen Angaben zu ihrer ärztlichen Versorgung machen – wer nach einer Einrichtung sucht, soll dies im Internet nachlesen können.

 

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