Do, 02.01.2014 , 13:22 Uhr

Was Bürger und Wirtschaft 2014 erwartet - Banken, Verbraucher, Justiz

2014 stehen auch neue Regeln für Bankkunden, Autofahrer, Verbraucher sowie Anleger, Banken und Bibliotheken an:

SEPA: Im Februar startet das europäische Zahlungssystem Sepa («Single Euro Payments Area»). Für Transaktionen in Euro müssen Bankkunden sich im einheitlichen Zahlungsraum an Kontonummern mit 22 Stellen gewöhnen. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert und nach dem gleichen System abgewickelt – egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen. Vom 1. Februar 2014 an müssen Unternehmen, Vereine und die öffentliche Verwaltung das Sepa-System anwenden. Verbraucher können noch bis zum 1. Februar 2016 ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl nutzen.

AUTOFAHRER I: Zum 1. Mai greift für Autofahrer ein neues Punktesystem bei schweren Verstößen am Steuer. Anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird bei 8 statt bisher 18 Punkten entzogen. Erhalten bleibt die Möglichkeit, über den freiwilligen Besuch von Schulungen einen Punkt binnen fünf Jahren abzubauen, wenn man maximal fünf Punkte hat. Punkte verjähren künftig jeweils getrennt, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden. Eine Amnestie zur Umstellung gibt es nicht.

AUTOFAHRER II: Auch Pkw-Fahrer müssen ab 1. Juli eine Warnweste im Wagen dabei haben. Damit sind sie bei Pannen oder Unfällen früher und besser von anderen Verkehrsteilnehmern zu erkennen. Freiwillig haben viele Autofahrer schon jetzt Westen dabei – teils werden sie gratis verteilt, in manchen Nachbarländern sind sie bereits vorgeschrieben. Für gewerbliche Fahrzeuge gilt die Pflicht in Deutschland schon.

HANDYS: Zum 1. Juli wird Handy-Telefonieren im EU-Ausland billiger, die Preisobergrenzen werden weiter gesenkt. Anrufe aus dem Ausland dürfen dann noch 19 Cent pro Minute ohne Mehrwertsteuer kosten, ankommende Anrufe 5 Cent. Eine SMS zu schicken, darf 6 Cent kosten.

HONORARBERATUNG: Die Honorarberatung für Geldanlagen wird zum 1. August 2014 gestärkt. Ziel ist, dass Verbraucher häufiger auf unabhängige Anlageberater setzen können, die mit Kunden ein Honorar vereinbaren statt Provisionen zu kassieren.

PROZESSKOSTENHILFE: Das System der Prozesskostenhilfe wird neu geordnet. Sie ist eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Menschen, die vor Gericht ziehen. Angesichts gestiegener Ausgaben der Länder für diese Hilfe ändern sich nun die Vorgaben für die Bewilligung: Beispielsweise sollen die Gerichte genau klären, ob jemand wirklich Anspruch hat, bevor sie ihm die Leistung zugestehen. Es soll aber sichergestellt werden, dass jeder – unabhängig von Einkommen und Vermögen – vor Gericht ziehen kann.

VERWAISTE WERKE: Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender dürfen Bücher und Filme ins Internet stellen, wenn die Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind. Schätzungen zufolge betrifft die Neuregelung zum Umgang mit «verwaisten Werken» mehr als eine halbe Million Bücher sowie knapp 50 000 Filme. Eigentlich dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte nur mit Einwilligung der Rechteinhaber genutzt werden – deren Zustimmung kann aber nicht eingeholt werden, wenn sie nicht auffindbar sind. Nun sollen ihre Werke auch ohne Zustimmung online gestellt werden können, um sie möglichst vielen Personen zugänglich zu machen.

BANKENAUFSICHT: Die einheitliche europäische Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank startet. Die EZB soll von November an wichtige Banken beaufsichtigen, insbesondere Institute mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro direkt.

BASEL III: Die strengeren Kapitalanforderungen an Banken – auch «Basel III» genannt – werden von 2014 an eingeführt. Sie sollen ab 2019 voll gelten. Banken werden verpflichtet, mehr eigenes Kapital von besserer Qualität vorzuhalten, um Risiken aus Kreditgeschäften absichern zu können.

TRENNBANKEN: Vor allem größere Institute müssen zum Schutz der Kundeneinlagen bis Juli 2016 riskante Handelsgeschäfte vom klassischen Bankgeschäft abtrennen. Neben diesem «Trennbanken-System» sind Haftstrafen für Vorstände von Banken und Versicherungen vorgesehen bei Pflichtverletzungen im Risikomanagement. Zudem müssen Geldhäuser eigene Sanierungs- und Abwicklungspläne – bekannt als «Banken-Testamente» – aufstellen, um auf Krisen rasch zu reagieren.

 dpa

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