Di, 22.12.2020 , 11:55 Uhr

Waldmünchen: "Zigaretten-Lieferservice" an der Grenze verstößt gegen das Gesetz

Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen berichtet von findigen Händlern, die an der Grenze einen Zigaretten-Lieferservice anbieten. So seien zum Beispiel am 18. Dezember fünf Personen am ehem. Grenzübergang Höll beobachtet worden, wie sie Zigaretten ausgehändigt bekommen hätten. Die Polizei weißt allerdings darauf hin, dass dies zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tabaksteuergesetz bedeutet.

Die Polizeimeldung

Händler in Tschechien machen aus der Not eine Tugend und bieten einen Zigaretten-Bestell- und Liefer-Service bis an die Grenze an. Da ein Einkauf in Tschechien auf Grund der Einreise-Quarantäne-Verordnung nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, haben sich findige Händler für in Deutschland wohnhafte Raucher diesen Service einfallen lassen. Allerdings haben sie dabei außer Acht gelassen, dass damit der Tatbestand zumindest einer Ordnungswidrigkeit nach dem Tabaksteuergesetz erfüllt ist.

Am Freitag (18. Dezember) haben Beamte der Bundespolizei am ehemaligen Grenzübergang Höll insgesamt fünf Personen, allesamt deutsche Staatsangehörige, dabei beobachtet, wie sie unmittelbar an der Grenzlinie von einer asiatisch aussehenden männlichen Person Zigaretten übernommen haben.

Am Vormittag ertappte eine Streife der Bundespolizei einen 26-Jährigen und einen 40-Jährigen aus dem Landkreis Schwandorf dabei, wie sie vier (704 Stück) bzw. fünf Stangen (880 Stück) Zigaretten von einem Lieferanten übernahmen.
Gegen Mittag erwischten die Bundespolizisten einen 73-Jährigen aus dem Landkreis Cham, der sich zwei Packungen Zigarillos und dazu eine Flasche Metaxa bestellt hatte.
In den Nachmittagsstunden stellten Beamte der Bundespolizei zunächst eine 53-Jährige aus dem Landkreis Cham mit drei Stangen (528 Stück) Zigaretten und wenig später einen 27-jährigen Landkreisbürger mit vier Stangen (728 Stück) Zigaretten.

In allen Fällen übernahm die zuständige Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Zolls in Furth im Wald die weitere Sachbearbeitung. Da die betroffenen Personen die Zigaretten nicht selbst beförderten bzw. einführten, können sie sich auch nicht auf die sogenannte Richtmenge oder Reisefreimenge berufen. Da es sich jeweils um weniger als 1000 Stück Zigaretten handelte, erwartet die Betroffenen ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Tabaksteuergesetz.

Am Sonntagnachmittag (20. Dezember) kontrollierten Bundespolizisten im Bereich Höll ein Fahrzeug mit einem 24-jährigen und einer 22-jährigen Rumänin kurz nach ihrer Einreise aus Tschechien.
Da die beiden in Regensburg wohnhaften rumänische Staatsbürger aus einem Risikogebiet eingereist waren, unterliegen sie der Einreisequarantäneverordnung. Die Überwachung der daraus folgenden Maßnahmen obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt. Die Bundespolizei übermittelte deshalb die notwendigen Daten.

Auf die Frage nach mitgeführten Waren oder gefährlichen Gegenständen gab der Mann an, insgesamt 17 Stangen Zigaretten, teils zum Eigenverbrauch, teils für seine Eltern, in Tschechien gekauft zu haben. Da die aufgefundene Menge an Zigaretten deutlich über der zulässigen Richtmenge lag, informierten die Bundespolizisten die zuständige KEV des Zolls in Furth im Wald, die jetzt die weiteren steuerrechtlichen Ermittlungen führt.

Polizeimeldung/MF

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