Die Kontrolle fand gegen 23:15 Uhr auf der Staatsstraße 2400 auf Höhe „Neue Ziegelhütte“ statt. Bei der Durchsuchung der Fahrerkabine stießen die Beamten in einer offenen Dachablage beim Beifahrersitz auf das Elektroimpulsgerät, das kein amtliches Zulassungszeichen trug.
Der 41-Jährige gab an, den Elektroschocker zur Selbstverteidigung mitzuführen. Da das Gerät jedoch in Deutschland unter das Waffengesetz fällt, wurde es von der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen sichergestellt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Fahrer seine Reise fortsetzen. Die Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz dauern an.
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen / SP