Mi., 22.03.2023 , 14:35 Uhr

Waldmüchen: Mit Strohhut aber ohne Versicherung auf dem Mofa

"Eines kommt zum Anderen" schreibt die Polizei in Waldmünchen - und beschreibt damit eine etwas ungewöhnliche Verkehrskontrolle.

In Waldmünchen wurde am Dienstag (21. März) zunächst ein Autofahrer kontrolliert. Er hatte offenbar Alkohol getrunken, was ein späterer Test auch bestätigte. Den Mann erwarten ein Bußgeld über 500 Euro und ein Monat Fahrverbot. Während dieser Kontrolle fiel den Beamten aber auch noch etwas Ungewöhnliches auf: Ein Mofa-Fahrer, der zunächst auf die Kontrollstelle zu fuhr, dann aber plötzlich stehen blieb und anfing, sein Mofa am Streifenwagen vorbeizuschieben. Den Beamten war er aber trotzdem aufgefallen – weil er einen Strohhut anstelle eines Helmes trug. Und tatsächlich stellte sich dann ein weiterer möglicher Grund für sein doch etwas auffälliges Verhalten heraus: für das Mofa war keine notwendige Haftpflichtversicherung abgeschlossen- am Fahrzeug war nur ein abgelaufenes Kennzeichen angebracht. Den Mann erwartet jetzt eine Strafanzeige.

MF

 

Die Polizeimeldung aus Waldmünchen

Am Dienstag, 21.03.2023 um 19.00 Uhr wurde ein Mercedes-Fahrer im Stadtgebiet Waldmünchen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde Alkoholgeruch bei ihm wahrgenommen. Der durchgeführte Vortest erbrachte ein Ergebnis im Ordnungswidrigkeitenbereich.

Während der Kontrolle kam ein Mann mit einem Mofa auf die Kontrollstelle zugefahren. Bei Erblicken des Dienstfahrzeuges blieb er stehen, stieg ab und schob sein Mofa am Streifenwagen vorbei. Aufgrund seines auffälligen Helmes – ein Strohhut – wurde er einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnte festgestellt werden, dass für das Mofa keine notwendige Haftpflichtversicherung abgeschlossen war. Es war nur ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr angebracht. Die Weiterfahrt wurde vor Ort unterbunden, den Mann erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Der Mercedes-Fahrer hingegen durfte mit zur Dienststelle fahren. Hier wurde ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest durchgeführt, der den Wert der Kontrolle bestätigte. Somit erwartet ihn ein Bußgeld über 500 Euro und ein Monat Fahrverbot.

Polizeimeldung

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