Fr, 04.05.2018 , 11:44 Uhr

Waldbrandgefahr: Luftbeobachtungen für das Wochenende geplant

Durch das trockene und verhältnismäßig warme Wetter in den letzten Wochen besteht weiterhin in der Oberpfalz und Niederbayern eine große Gefahr vor Waldbränden. Deshalb sind für das Wochenende Waldbrandbeobachtungsflüge angesetzt. 

Beobachtungsflüge in der Oberpfalz:

Im einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regensburg, Außenstelle Pielenhofen, wurden für den 05. - 06.05.2018 die Waldbrandluftbeobachtung besonders gefährdeter Gebiete in der Oberpfalz wie folgt angeordnet:

Die Bevölkerung wird dringend gebeten, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen.

Beobachtungsflüge in Niederbayern:

Wegen erhöhter Waldbrandgefahr hat auch die Regierung von Niederbayern im Einvernehmen mit dem regionalen Waldbrandbeauftragten der Bayerischen Forstverwaltung für Sonntag, 6. Mai 2018 als Maßnahme des vorbeugenden Katastrophenschutzes Luftbeobachtung auf der sogenannten Bayerwaldroute angeordnet. Gestartet wird von den Stützpunkten der Luftrettungsstaffel Bayern in Vilshofen und Arnbruck. Überflogen werden die Landkreise Regen, Freyung-Grafenau und Passau.

Ebenfalls finden diesen Sonntag Luftbeobachtungsflüge der Regierung der Oberpfalz im Norden des Landkreises Kelheim statt.

Für Teile des Bayerischen Walds und im Norden des Landkreises Kelheim besteht nach dem Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes die Warnstufe 4 (hohe Waldbrandgefahr). Die Wetterentwicklung wird weiterhin täglich beobachtet und aktuell beurteilt.

Die Luftbeobachtung findet in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt. Die Regierung von Niederbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds; die Luftrettungsstaffel Bayern stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die Luftbeobachter kommen aus den Reihen der Katastrophenschutz- und Forstbehörden.

Die Regierung appelliert dringend, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Besondere Warnhinweise gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind: kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern.

 

 

pm/MB

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