Sowohl in der zukünftigen Festwache im Stadttheater und auf dem Festplatz, als auch im Bereich der Innenstadt und in den Räumen der Inspektion am Theresienplatz, sind die Spezialisten mit der Installation der Videotechnik für das Gäubodenfest 2016 beschäftigt.
Wie auch im Vorjahr stehen der Polizeiinspektion Straubing zehn Kameras auf dem Gelände des Festplatzes zur Verfügung. Vier Kameraeinheiten werden im Bereich der Innenstadt an den bewährten Standorten am Theresienplatz, in der Steinergasse, Am Platzl und im Bereich Am Kinseherberg, installiert.
Die aufgenommenen Bilder werden zum einen in die Festwache im Theater Am Hagen und zum anderen in die Polizeidienststelle am Theresienplatz übertragen. Hier sitzen an den Monitoren speziell geschulte Beamte, die über die rechtlichen Gegebenheiten besonders belehrt wurden und überwachen die eingehenden Informationen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch ein Mehr an Sicherheit geboten. Im Zusammenspiel mit der hohen Anzahl an Einsatzkräften auf dem Festplatz und in der Innenstadt können Sicherheitsstörungen bereits in der Entstehung erkannt und unterbunden werden. In den Vorjahren gelang es oftmals, kurz vor der Eskalation stehende Streitigkeiten durch die schnelle Anwesenheit der Polizei zu unterbinden. War es bereits zu Straftaten gekommen, unterstützte die Auswertung der Videodateien die Ermittlungsarbeit.
Gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben sind die jeweiligen Örtlichkeiten, an denen eine Videoüberwachung stattfindet, gekennzeichnet. Den Bürgerinnen und Bürgern werden diese Plätze mit Hinweisschildern verdeutlicht. Außerdem ist die Überwachung sowohl am Festplatz als auch im Innenstadtbereich täglich zeitlich begrenzt. Während der Volksfesttage wird sie in der Innenstadt täglich von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr und am Festplatz täglich von 19.00 Uhr bis 01.00 Uhr durchgeführt.
Unmittelbar nach dem Volksfest werden die Videoeinheiten wieder abgebaut, die Aufnahmen werden innerhalb von drei Wochen wieder gelöscht. Lediglich einzelne Aufnahmen, welche für Ermittlungszwecke nötig sind, werden als Beweismittel an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
pm/MB