Die Richterin betonte, dass die durchgeführte Rettung keinerlei Gefahr für die Sicherheit der Beteiligten darstellte. Zudem sei das Befolgen von Anweisungen der sogenannten libyschen Küstenwache, wie im Fall der SEA-EYE 4 gefordert, nicht mit internationalem Recht vereinbar.
Der Vorsitzende von Sea-Eye e.V., Gorden Isler, zeigte sich erfreut über das Urteil. Er hob hervor, dass erneut die italienische Praxis der Festsetzung ziviler Rettungsschiffe gerichtlich als rechtswidrig beurteilt wurde.
Die SEA-EYE 4 wurde am 30. Oktober 2023 von italienischen Behörden festgesetzt. Zuvor hatte sich die Besatzung geweigert, den Anweisungen der libyschen Küstenwache zu folgen. Bei einem Einsatz am 27. Oktober 2023 hatte die Besatzung etwa 50 Menschen gerettet. Während der Rettungsaktion dokumentierten die Mitglieder der SEA-EYE 4 das rücksichtslose und brutale Vorgehen der libyschen Küstenwache. Diese hatte unter Androhung von Gewalt die SEA-EYE 4 zum Verlassen des Seegebiets aufgefordert.
Die Situation eskalierte, als nach gefährlichen Manövern der libyschen Schiffe vier Menschen nur noch tot aus einem beschädigten Schlauchboot geborgen werden konnten. Die Geschehnisse unterstreichen die Dringlichkeit und Bedeutung der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer.
Mit der Entscheidung des Gerichts von Vibo Valentia wird die Verpflichtung zur Seenotrettung bekräftigt. Es ist bereits das dritte Urteil dieser Art gegen die italienische Politik und Verwaltung im Jahr 2023. Sea-Eye sieht hierin einen wichtigen Erfolg für die Humanität und den Schutz von Menschenleben im Mittelmeer.
Sea-Eye e.V. / TK