Das Verwaltungsgericht München will am Donnerstag (11.00 Uhr) seine Entscheidung im Verfahren um den abgelehnten Asylantrag eines desertierten US-Soldaten verkünden. Am Vortag hatte das Gericht bis in die Abendstunden hinein den Fall verhandelt, ohne dass ein Ergebnis absehbar war.
Der Soldat André Shepherd war 2007 von seinem US-Stützpunkt in Bayern geflohen, um einem weiteren Einsatz im Irak-Krieg zu entgehen. Er berief sich auf Gewissensgründe und beantragte Asyl in Deutschland.
Mit seinem Antrag beruft er sich auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, mit der diejenigen geschützt werden sollen, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung rechnen müssen. Die Behörden lehnten den Antrag aber ab, der Fall landete vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser hatte vor anderthalb Jahren entschieden, dass eine drohende Freiheitsstrafe oder die Entlassung aus der Armee nicht als Asylgründe im Sinne des europäischen Rechts gelten.
dpa