Mo, 21.09.2020 , 14:56 Uhr

Verstöße gegen Corona-Auflagen beschäftigen Strafgerichte

Verstöße gegen Corona-Auflagen und Maskenverweigerer beschäftigen inzwischen auch die Strafgerichte in Bayern. Allein beim Amtsgericht München sind nach Angaben eines Sprechers bislang 23 Verfahren eingegangen, in denen es um Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz geht, die als Ordnungswidrigkeiten gelten. Darunter fallen auch solche gegen die Maskenpflicht, die allerdings nicht einzeln aufgeschlüsselt wurden.

Die erste Verhandlung am Münchner Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen die Anordnung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, fand am Montag statt. Ein Mann stand dort vor Gericht, dem vorgeworfen wird, im Mai am Münchner Hauptbahnhof gegen die Pflicht verstoßen zu haben, Mund und Nase zu bedecken. Er gibt an, die Maske sei ihm beim Telefonieren verrutscht. Der Bußgeldbescheid, gegen den er Einspruch eingelegt hat, umfasst 150 Euro Strafe wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht und weitere 100 Euro, weil er sich geweigert haben soll, seine Personalien anzugeben.

Die Verhandlung wurde jedoch schon kurz nach Beginn ohne ein Urteil vertagt, weil der beschuldigte Mann nach eigenen Angaben unter Betreuung steht, seine Betreuerin aber nicht anwesend war. Ordnungswidrigkeiten werden - im Gegensatz zu Straftaten - erst dann ein Fall für die Justiz, wenn der Betroffene Einspruch gegen ein verhängtes Bußgeld einlegt und damit Anspruch auf eine mündliche Verhandlung vor dem zuständigen Richter hat.

Am Amtsgericht Nürnberg gab es bislang nach Angaben eines Sprechers ein einziges Verfahren gegen einen Maskenverweigerer, das sich allerdings erledigte, weil der Betroffene nicht zum Gerichtstermin erschienen war und somit das Bußgeld zahlen muss. Fürth, Bamberg und Ingolstadt verzeichneten nach Angaben der jeweiligen Sprecher bislang noch kein derartiges Verfahren.

dpa

 

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