Do., 26.11.2020 , 14:49 Uhr

Verlängern, vertiefen, helfen: Corona-Maßnahmen werden fortgesetzt

"Verlängern, vertiefen, helfen": Unter diesem Motto hat Ministerpräsident Markus Söder die neuen Corona-Regelungen zusammengefasst. Die bereits bestehenden Maßnahmen werden bis 20. Dezember verlängert. Durch zusätzliche Maßnahmen und Einschränkungen werden die Regelungen vertieft und der Freistaat möchte Unternehmen durch eine umfangreiche Wirtschaftshilfe unterstützen. 

Verlängern

Die aktuell geltenden Maßnahmen werden über den 30. November hinaus zunächst bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Das bedeutet vereinfacht insbesondere:

 

Die Staatsregierung geht davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie wird vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.

 

Pressemitteilung Bayerische Staatsregierung

 

 

Reaktionen aus Ostbayern

Wir haben heute verschiedene Reaktionen aus Ostbayern eingeholt. Was sagen Gastronomie, Marktkaufleute und ein Pyrotechniker? Sobald die einzelnen Videos vorliegen, werden sie hier veröffentlicht:

Gastronomie bleibt geschlossen: Im Gespräch mit Michael Scharff
Weiterhin müssen wir uns also an die bestehenden Einschränkungen halten, auch die Gastronomie bleibt geschlossen. Wie zum Beispiel der Gasthof von Sabine Mergl in Eilsbrunn. Für die Gastronomin eine schwierige Situation. Wir sprechen außerdem mit Michael Scharff, er ist selbst Wirt in Regensburg in der Hubertushöhe und ist auch 2. Vorsitzender der Dehoga in Regensburg.
Kein Christkindlmarkt in Regensburg: Was bedeutet das?
Weniger Feuerwerk, weniger Kontakte. Und die Weihnachtsmärkte? Bereits gestern ist ja klar gewesen, dass der Regensburger Christkindlmarkt auf dem Neupfarrplatz dieses Jahr nicht stattfinden kann. Ein paar einzelne Buden in der Stadt soll es zwar geben, aber einen vollen Neupfarrplatz werden wir dieses Jahr nicht sehen. Was bedeutet das Aus für den Christkindlmarkt für die Marktkaufleute? Wir haben heute ihren Sprecher getroffen.
Corona-Regeln: Pyrotechniker reagiert
In Thomas Kuchinkas Lagerhallen warten mehrere Tonnen Feuerwerkskörper auf ihren Einsatz. Um diese Zeit, Ende November, quillt das Lager eigentlich fast über. Hier ist normalerweise das Silvesterfeuerwerk untergebracht. Aber der Pyrotechniker wollte erst die Entscheidung der Politik abwarten. Jetzt ist klar: Auf belebten Plätzen darf zwar nicht geböllert werden, daheim aber schon.

Vertiefen

Künftig besteht zusätzlich Maskenpflicht

 

Hochschule nur digital

Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen (mit Ausnahme insb. von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen).

 

Weitere Schließungen

 

Kundenbegrenzung im Groß- und Einzelhandel

Bei allen Betrieben des Groß- und Einzelhandels mit Kundenverkehr gilt generell, dass sich (1) in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m2 höchstens ein Kunde pro 10 m2 Verkaufsfläche und (2) in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche ab 801 m2 insgesamt auf einer Fläche von 800 m2 höchstens ein Kunde pro 10 m2 und auf der 800 m2 übersteigenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 m2 Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtfläche anzusetzen. Durch ein abgestimmtes Einlassmanagement müssen Einkaufszentren und Geschäfte verhindern, dass es im Innenbereich von Einkaufspassagen oder Einkaufszentren zu unnötigen Schlangenbildungen kommt.

 

Keine Ausflüge ins Ausland

Touristische Tagesausflüge oder Freizeitvergnügungen im Ausland, etwa zum Skifahren, sind vermeidbare Risikoquellen. Die bisherige Möglichkeit, sich im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs für bis zu 24 Stunden quarantänefrei ins Ausland zu begeben, wird auf triftige Gründe beschränkt, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten, Geschäfte des täglichen Bedarfs, nicht aber touristische und sportliche Zwecke.

 

Verzicht auf Silvesterfeuerwerk

Zum Jahreswechsel 2020 / 2021 wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.

 

Hotspot-Strategie

In Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 200 gelten folgende erweiterte Maßnahmen:

 

In Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 300 gelten darüber hinaus folgende Maßnahmen:

 

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von deutlich unter 50 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz kann die Kreisverwaltungsbörde im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung Erleichterungen der Infektionsschutzmaßnahmen zulassen, soweit das infektiologisch vertretbar ist und die Auslastung der Intensivkapazitäten und die Handlungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht entgegenstehen.

 

 Helfen

 

Pressemitteilung Staatsregierung/MB

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