Ein einheitlicher THC-Grenzwert und strengere Sanktionen sollen das Risiko von Unfällen verringern.
Der erlaubte THC-Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Zuvor lag dieser Wert bei 1 Nanogramm. Wird dieser Grenzwert überschritten, drohen Sanktionen.
Wer mit einem THC-Wert über 3,5 Nanogramm am Steuer erwischt wird, muss mit folgenden Strafen rechnen:
Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Eine Ausnahme gibt es nur für Personen, die THC aus medizinischen Gründen einnehmen und dies nachweisen können.
Der gleichzeitige Konsum von Alkohol und Cannabis stellt eine besonders große Gefahr dar. Deshalb gilt für alle Cannabis-Konsumenten ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr.
Die fahreignungsrechtlichen Regelungen für Cannabis wurden denen von Alkohol angepasst. Die Fahrerlaubnis wird nur entzogen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder ein Missbrauch festgestellt wird.
Wer Medizinalcannabis aufgrund ärztlicher Verordnung einnimmt, unterliegt denselben Regelungen. Ein Gutachten wird nur gefordert, wenn Hinweise auf einen missbräuchlichen Konsum oder eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit bestehen.
Trotz der Legalisierung von Cannabis bleibt die klare Regel bestehen: Konsum und Autofahren müssen getrennt werden. Cannabis kann die Konzentration, Reaktionsfähigkeit und Entscheidungsfindung erheblich beeinträchtigen. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, sollten alle Verkehrsteilnehmer verantwortungsbewusst handeln und unter Cannabis-Einfluss nicht fahren.
Landratsamt Kelheim / FC