Ein 72- jähriger Straubinger muss sich seit heute erneut wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor dem Landgericht Regensburg verantworten.
Am Abend des 14. Januars 2011 drang der Beschuldigte in die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin ein, indem er die Tür mit einer Scheckkarte öffnete. Anschließend begab er sich nackt in ihr Schlafzimmer und zwang die Frau gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr, so die Anklageschrift. Der Mann wurde bereits am nächsten Tag in Untersuchungshaft genommen. Die Strafsache wurde im August 2011 vor dem Landgericht Regensburg verhandelt. Das Gericht hat den Beschuldigten damals freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat daraufhin beim Bundesgerichtshof eine Revision des Verfahrens beantragt. Das Ergebnis: Das Verfahren wurde an eine andere Strafkammer des Landgerichts Regensburg zur Verhandlung zurückverwiesen.
Zum Vorwurf der Vergewaltigung könnte jetzt noch der Tatbestand der Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung hinzukommen. Der Angeklagte hat sein Opfer damals gewürgt. Die ehemalige Lebensgefährtin des Beschuldigten kann zum Tathergang aber keine Aussage mehr machen. Die Frau ist im August 2011 aus ungeklärter Ursache verstorben. Ein Urteil des Landgerichts Regensburg im Vergewaltigungsprozess ist am 19. Februar zu erwarten.
15.01. 2013/ CLP