Mi., 07.06.2023 , 13:01 Uhr

Verfassungsgericht: Volksbegehren für Radgesetz in Bayern unzulässig

Das geplante Volksbegehren für ein neues Radgesetz ist vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Die ÖDP äußert sich enttäuscht über den Entschluss.

Die Voraussetzungen für eine Zulässigkeit seien nicht gegeben, sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler am Mittwoch in München. Das Gericht begründete dies insbesondere damit, dass einige der geforderten Regelungen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreifen würden.

Das bayerische Innenministerium hatte das Volksbegehren ebenfalls für unzulässig gehalten und den Antrag daher dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Mehr als 100 000 Unterschriften hatten die Initiatoren im Herbst für den Antrag auf das Volksbegehren gesammelt – mehr als viermal so viele wie nötig. Die Initiatoren forderten vom Freistaat ein neues Radgesetz und eine Änderung weiterer Vorschriften etwa des Straßen- und Wegegesetzes. Ziel: der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen. Ihr Gesetzentwurf ist nun aber gescheitert.

Vor gut zwei Wochen hatten CSU und Freie Wähler aber proaktiv einen eigenen Entwurf für ein neues Fahrradgesetz vorgelegt. Bis 2030 sollen demnach in Bayern 1500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz entstehen. Den Initiatoren des Rad-Volksbegehrens geht der Gesetzesentwurf allerdings nicht weit genug. Sie kritisieren zudem, nicht an der Erarbeitung des angestrebten Radgesetzes beteiligt worden zu sein.

Statement der ÖDP: „Ohne den Stachel der Volksgesetzgebung klebt Söder müde an seinem Sessel!“

Die bayerische ÖDP bedauert die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, das Volksbegehren Radgesetz nicht zuzulassen.

„Das ist kein guter Tag für die Mobilitätswende. Erfahrungsgemäß wird die Staatsregierung jetzt die Hände in den Schoß legen, weil Herr Söder ohne den Stachel der Volksgesetzgebung müde an seinem Sessel klebt. Das schnell zusammengeschusterte Radgesetz der CSU/FW-Koalition ist auch belanglos im Vergleich zu den Erfordernissen einer zeitgemäßen Förderung des Radverkehrs“,

kritisieren die ÖDP-Landesvorsitzenden Agnes Becker und Tobias Ruff.

dpa/ÖDP-Bayern/JM

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