Ursprünglich war der Prozessstart bereits für Februar 2025 vorgesehen, dann auf September verlegt worden. Nun sollen auch diese Termine nicht gehalten werden können.
Wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte, plant die zuständige Kammer derzeit eine Verhandlung im Frühjahr 2026. Konkrete Termine stünden noch nicht fest. Die für den Herbst 2025 angedachten Verhandlungstage müssten „aufgrund vordringlicher Haftsachen“ weichen.
Damit zieht sich der Justizfall Wolbergs weiter in die Länge. Der frühere Regensburger Oberbürgermeister zeigte sich gegenüber der dpa enttäuscht: „Für mich ist das furchtbar. Ich kämpfe seit zehn Jahren.“ Auch sein Anwalt Peter Witting bezeichnete die Entwicklung als „unzumutbar“. Zwar äußerte er Verständnis für die personelle Lage am Gericht, die erneute Verzögerung sei für seinen Mandanten jedoch nicht akzeptabel.
Joachim Wolbergs ist derzeit Mitglied im Regensburger Stadtrat und engagiert sich mit seiner Wählervereinigung Brücke erneut im politischen Geschehen. Im Kommunalwahlkampf 2026 will er sich erneut einbringen – allerdings nicht mehr als Oberbürgermeisterkandidat, da er laut eigener Aussage wegen seiner Verurteilung nicht mehr antreten darf. Trotz fehlender Haftstrafe fühlt sich Wolbergs durch das laufende Verfahren weiterhin eingeschränkt: „Wirklich frei bin ich auch nicht“, sagte er der dpa.
Das anstehende Verfahren in München ist Teil einer Neuverhandlung im Zusammenhang mit dem Parteispenden-Prozess, der 2018/19 am Landgericht Regensburg verhandelt wurde. Im Mittelpunkt steht der Kommunalwahlkampf 2014, bei dem es um mögliche unzulässige Spenden ging.
Im ersten Prozess wurde Joachim Wolbergs wegen zweifacher Vorteilsnahme verurteilt, blieb aber straffrei. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch im November 2021 teilweise auf – es sei zu milde ausgefallen. Das Verfahren wurde daher an das Landgericht München I zurückverwiesen.
Ein weiterer Prozess vor dem Landgericht Regensburg endete 2020 mit einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit – Wolbergs erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof 2021 bestätigt.
Gegen die beiden Urteile sowie das BGH-Urteil reichte Anwalt Peter Witting Anfang 2022 eine Verfassungsbeschwerde ein. Das Landgericht München I setzte daraufhin das Verfahren zunächst aus – man wollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.
Doch im Herbst 2024 entschied Karlsruhe, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, da der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei – also das Verfahren in München noch ausstehe.
Damit steht nun fest: Der Prozess gegen Joachim Wolbergs wird sich weiter verzögern – mindestens bis Frühjahr 2026.
dpa / MF